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Rechtsanwalt Dietrich Rössel

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Mai 2004
RA Rössel, der in einer ganzen Serie von Prozessen in Wien die Unbotmäßigkeit der Tomacom Forderungen gerichtlich bestätigt bekam, teilt mit:, dass die Tomacom nunmehr "... sobald wir uns melden, umgehend die Klagen zurückzieht und Anspruchsverzicht erklärt (innerhalb weniger Stunden, nachdem die Gegenseite per Fax angeschrieben ist).

2003
... Ich fasse nun nochmals zusammen ... Der entsprechende Verlag hatte der Mandantschaft das übliche Schreiben zugesandt; eine Rechnung wurde nicht gestellt, die Mandantschaft bemerkte den Sachverhalt erst bei Erhalt einer ersten Mahnung. Meine Mandatierung erfolgte anschließend.

Auf ein Zurückweisungsschreiben hin haben die gegnerischen Kollegen mir Urteile zur Verfügung gestellt, die auf die Sache selbst nicht anwendbar waren, und mir gleichzeitig Aktenzeichen überlassen, die es nicht gibt (letzteres auch in Schreiben an die Mandantschaft). Das habe ich dann auch gerügt; anschließend erfolgte ein Vergleichsangebot (50 % zzgl. Anwaltskosten) von der Gegenseite direkt an die Mandantschaft, das ich gegenüber den gegnerischen Kollegen wiederum zurückgewiesen habe. Auch wurde wegen arglistiger Täuschung die Anfechtung erklärt, ...

Weder wurde die Anfechtung zurückgewiesen, noch ist daraufhin noch irgendetwas geschehen. Ich habe die Sache dann hier abgeschlossen; meine außergerichtlichen Gebühren habe ich bei der Gegenseite nicht geltend gemacht, weil meine Mandantschaft das - geringe - Risiko einer Klageabweisung, die vielleicht etwas zum Bestehen des gegnerischen Anspruches beinhaltet hätte ..., nicht eingehen wollte.

Nun erreicht mich ein sehr ähnliches Formblatt, mit dem eine andere Mandantschaft "beglückt" wurde. Die Firma (TOMA Verlag) sitzt in Österreich (etwa um der Vollstreckung nach verlorenen Prozessen zu entgehen???), hart eine Münchener Fax-Nummer und gibt eine e-mail-Anschrift an, die offensichtlich nicht funktioniert. Jedenfalls kann ich unter dieser kein funktionierendes Angebot irgendeines Registers finden. Ansonsten: Das übliche Strickmuster (keine Rechnung, bei der ersten Mahnung wurden die Mandanten wach). ...

Vom Fortgang der Sache - sollte es einen solchen geben - werde ich berichten. Die Staatsanwaltschaft werde ich dieses Mal wohl auch einschalten. ...

Mit freundlichen Grüßen
RA Dietrich Rössel

JURISTISCH