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Onlineschwindel, Adressgräber, Adressbuchschwindel, DPM Verlag

 

Auch im Jahre 2005 und 2006 hat der DPM-Presse- u. Medienverlag GmbH (Geschäftsführer Ron Täubert), tausenden Gewerbetreibenden und Selbstständigen wieder Eintragungsofferten übersandt, die so gefasst sind, dass beim flüchtigen Überlesen der monatliche Preis von 67,00 € entweder ganz überlesen oder für ein jährlicher Preis gehalten und die Laufzeit des Vertrages von 2 Jahren auf der Rückseite im Fliestext versteckt wird.

 

Viele Selbstständige und Gewerbetreibende vermuten darüber hinaus, dass es sich um ein offizielles Verzeichnet handelt, denn es wird mit einem Eintrag im „Deutschen Gewerbeverzeichnis für Industrie, Handel und Gewerbe“ geworben. Dieses Verzeichnis gibt es jedoch nicht, sondern lediglich ein Adressgrab im Internet unter „Gewerbeerfassung“, welches zur Suche der Anzeigenden denkbar ungeeignet ist.

 

Viele der Getäuschten haben der Rechnung widersprochen oder die Verträge angefochten. Trotzdem hat die DPM-Presse- u. Medienverlag GmbH eine Prozesslawine losgetreten.

 

Rechtsanwalt B. M. Schick der Rechtsanwaltskanzlei Schick Struß Sterzel (10117 Berlin, Charlottenstr. 65, Tel. 030 51009084, email: b.schick@kanzlei-3s.de) vertritt verschiedene Mandanten, die die Verträge mit der DPM-Presse- u. Medienverlag GmbH angefochten haben und ebenso Mandanten, die nunmehr von der DPM-Presse- u. Medienverlag GmbH verklagt werden. Es zeichnet sich für die DPM-Presse- u. Medienverlag GmbH eine schwere Niederlage ab, den in vielen Fällen lässt sich nachweisen, dass kein wirksamer Vertragsschluss zustande gekommen ist.

Auch wenn die DPM-Presse- u. Medienverlag GmbH diverse Urteile von Amtsgerichten vorlegt, bei denen die DPM-Presse- u. Medienverlag GmbH gewonnen hat, lohnt sich der Widerstand und es bleiben die Ergebnisse der gerichtlichen Auseinandersetzungen in Berlin abzuwarten.

B. M. Schick

Rechtsanwalt