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Rechtsanwalt van der Felden
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Online
Fachverlag
Hebelstraße 61

85055 lngolstadt

Kunden-Nr. .......

Sehr geehrte Damen und Herren!


Mit beiliegender Vollmacht zeigen wir an, dass wir die Interessenvertretung des Herrn ............übernommen haben.

Sie stellen unserer Mandantin für die Aufnahme ins Online-Branchenregister einen Betrag in Höhe von 902,97 DM in Rechnung.

Wir haben unserem Mandanten davon abgeraten, diesen Rechnungsbetrag zu zahlen, da der Auftrag unseres Mandanten das Ergebnis einer Täuschungshandlung ist.

So verwenden Sie zunächst ein Briefpapier und eine Schriftart, die den Eindruck vermitteln soll, es handele sich um einen Briefbogen der Deutschen Telekom bzw. T-Online. Hier wird die Nachahmung des von diesen Firmen verwendeten Briefbogens gezielt dazu genutzt, den Kunden zu täuschen und den Eindruck zu erwecken, es handele sich um eine dieser Firmen oder um eine Tochter davon.
Die entscheidende Täuschung in Ihrem sogenannten Eintragungsantrag liegt darin, dass vier Varianten für einen Eintrag angeboten werden, von denen drei der Varianten eine Preisangabe enthalten. Die erste Variante, nämlich der Grundeintrag beinhaltet zur gezielten Täuschung potentieller Kunden keine Preisangabe, um so den Eindruck zu erwecken, dass ledig-lich die drei darunter befindlichen Einträge Kosten auslösen und der Grundeintrag kostenlos sei. Erst im weiter unten, klein abgedruckten Text erscheint überraschend ein Euro-Betrag von E 398,00, der für den Grundeintrag ge-zahlt werden soll. Der Aufbau des Eintragungsantrages ist bewusst so ge-staltet, dass der Kunde darüber hinweg getäuscht werden soll, dass auch der Grundeintrag bereits Geld kostet, uns zwar den erheblichen Betrag in Höhe von 778,72 DM netto.

Namens und unter Bezugnahme auf die beigefügte schriftliche Vollmacht unseres Mandanten erklären wir hiermit die

Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung
gemäß § 123 BGB.

Das Vertragsverhältnis ist als Folge davon von Anfang an unwirksam. Ein Zahlungsanspruch Ihrerseits besteht nicht.

Mit dieser Anfechtung ist gleichzeitig, rein vorsorglich, die Kündigungserklärung des Vertragsverhältnisses verbunden, so dass auch eine automatische Verlängerung nicht in Betracht kommt.

Sollten Sie Ihre vermeintlichen Ansprüche weiter verfolgen wollen, so müssen Sie dies auf gerichtlichem Wege tun. In diesem Falle bitten wir darum, uns als zustellungsbevollmächtigte Anwälte aufzuführen.

Mit freundlichem Gruß
van der Felden
-Rechtsanwalt

 

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