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Ra Sebastian Braunitzer
Meine Mandanten haben am 10.4.00 ein als "Offerte" bezeichnetes Schriftstück Ihres Mandanten "Online Verlag GmbH" unterschrieben. Dabei waren sie der Ansicht, dass der angebotene Grundeintrag in das Online-Firmenverzeichnis kostenfrei sei. Einen kostenpflichtigen Eintrag wollten meinem Mandanten nicht in Auftrag geben. Namens und im Auftrag meiner Mandanten erkläre ich hiermit die

Anfechtung

der mit Schreiben vom 10.4.01 abgegebenen Willenserklärung. Außerdem erkläre ich die

Aufrechnung

mit Schadenersatzansprüchen meiner Mandantin. Nach Aussagen des Kollegen Betz in München, der Ihre Mandantschaft in gleichem Zusammenhang vertritt, verwendet Ihre Mandantin als Angebot zum Abschluß eines Vertrages ein Formular, über dessen Gestaltung es gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben hat. Auch Strafanzeigen sollen gestellt worden sein, die Vertragspartner Ihrer Mandantin stuften den Vertrag also sogar als strafrechtlich relevant ein.

Bekanntermaßen entsteht vor dem Abschluß eines Vertrages ein gesteigerter sozialer Kontakt, der dazu verpflichtet, das in Anspruch genommene Vertrauen zu beachten und zu respektieren (vergleiche Palandt § 276 Randzeichen 66). Dieses von Ihrer Mandantin in Anspruch genommene Vertrauen meiner Mandanten wurde enttäuscht, weil Ihre Mandantin ein Formular verwendet hat, das geeignet ist, die zukünftigen Vertragspartner zu täuschen. Hätte Ihre Mandantin ein Formular verwendet, aus dem auf den ersten Blick hervorgeht, dass bereits der Grundeintrag mit erheblichen Kosten verbunden ist, wäre der Vertrag nie zustande gekommen. Wer bezahlt für einen Eintrag in einen völlig unbekannten Firmenregister fast DM 2.000,00 im Jahr?

Der Schaden meiner Mandantin besteht - soweit Sie tatsächlich berechtigt sind - in den Ansprüchen Ihrer Mandantin sowie in dem durch meine Beauftragung entstandenen Kosten.

JURISTISCH