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Rechtsanwalt Rüdiger Schling

Rechtsanwälte Heising pp., Rechtsanwalt Rüdiger Schling, Roxeler Str. 581, 48161 Münster
tel: 0 25 34 / 90 01 - fax: 0 25 34 / 88 76 www.heising.de, email: schling@heising.de

Juni 2007
Rechtsanwalt Schling (siehe Liste der Rechtsanwälte) koordiniert Entschädigungsanträge
 

Wie Herr RA Schling informiert ist, wird in absehbarer Zeit mit der Eröffnung des Strafverfahrens gegen Herrn Ruppelt und Herrn Büscher zu rechnen sein. Es gibt keinen Geschäftssitz (wie zuletzt die Schloßstr. in Potsdam), an dem derzeit Zustellungen vorgenommen werden können. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hat mehrere Konten seiner Firmen beschlagnahmt und die Forderungen gegen die Banken gepfändet. 

Betroffen sind die Firmen 


Mail-direct GmbH 

MV Medien Verlagsges. für Branchenanzeigen mbH, Hamburg

Neue Medien-Verlags & Vertriebs GmbH, Hamburg


NM Medien Communication GmbH, Berlin

WVM Medien GmbH Verlag und Vertrieb

VBA Medien Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg

VMC Medien Verlags + Vertriebsgesellschaft mbH, Berlin

VNM Medien GmbH, Berlin

Geschädigte erhalten die Möglichkeit, ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft anzumelden. Rechtsanwalt Schling hat für seine Mandanten die Anträge gestellt und bietet anderen Geschädigten an, auch für diese entsprechende Anträge zu stellen. Betroffene sollten schnell tätig werden, weil Entschädigungen nur aus beschlagnahmten Vermögen und damit nur begrenzt geleistet werden können. 

Rechtsanwalt Schling erteilt bei Fragen gern weitere Auskunft.

Rechtsanwalt Schling vertritt eine Vielzahl von Mandanten gegen die MR Branchen und Telefongesellschaft mbH aus Rostock und  u.a. gegen die Firmen VNM Medien GmbH, WVM Medien GmbH und VMC Medien Verlags-und Vertriebsges. mbH aus Berlin.
"Während die Firma MR hatte ein Angebot auf Eintragung ins örtliche Brachenbuch übersandte, das meine Mandanten über den Inhalt irrend unterzeichnet hatten und sich nun gegen eine Zahlung zur Wehr setzen müssen, arbeiten die anderen Firmen mit vorgefertigten  Überweisungsträgern.  Bei irrtümlichen Zahlungen der Mandanten versuchen wir, die Gelder zurückzuerhalten. Im Falle der WVM Medien ist dies nach gerichtlichen Schritten jüngst auch umfassend gelungen... "

Zu tun hatte ich u.a. noch mit: Branchendienst Deutschland, Direkt Marketing, KWH, Star Print, VDK Verlag, ID Medien Verlag, Aviteo Ltd., Euromarketing, PR Verlag und Top Inkasso, Neue Branchenbuch AG NBAG.

erfolgreiche Geld-Zurück-Klage gegen VMC Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft "...aufgrund der Gestaltung der sogen. "Eintragungsofferte" der Beklagten liegt hier eine arglistige Täuschung des Klägers vor "
AG Charlottenburg/ 218 C 657/06 - April 2007
JURISTISCH