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Rechtsanwältin Heike Bruder
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Sehr geehrte Damen und Herren,

als ich heute Ihre Rechnung vom 12.02.2001 erhielt, bin ich allen Wolken gefallen.

Den Vertrag über den Eintrag in das Firmenverzeichnis fechte ich hiermit an.

Als ich Ihr Angebot vom 02.02.2001 – Angebotsnummer 200117391 – erhielt, war ich aufgrund der Aufmachung des Schreibens davon überzeugt, lediglich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Daten zu ergänzen und ging davon aus, dass Ihre Firma im Auftrag der Telekom handelt.

Da verwirrenderweise links neben dem Korrekturfeld anzukreuzen war, ob man einen Grundeintrag oder einen hervorgehobenen Eintrag wünscht und bei dem Grundeintrag im Gegensatz zu den Sonderwünschen kein Preis stand, nahm ich an, dass der Eintrag kostenfrei ist.

Den kleingedruckten Hinweis habe nicht wahrgenommen. Hätte ich gewußt, dass es sich nicht um einen Abgleich von Telekomdaten handelt, sondern um einen kostspieligen Eintrag in ein Online-Firmenverzeichnis, hätte ich den Antrag niemals abgesandt.

Meiner örtlichen Einzelanwaltskanzlei bringt ein solcher Eintrag keinen Mandanten mehr und eine so überflüssige und teure Werbung kann ich mir überhaupt nicht leisten.

Es ist natürlich schon etwas peinlich, dass ich als Rechtsanwältin auf Ihr geschickt gestaltetes Anschreiben reingefallen bin, aber daran kann man auch erkennen, dass Sie vermutlich die meisten Ihrer Aufträge durch diese optische Täuschung erhalten.

Ich hoffe, dass die Sache damit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen


Heike Bruder
Rechtsanwältin

 

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