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Am Rande der Legalität: Expo Guide Mexiko - Hintergrund Stand 2008
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Die Masche: Der Lüdenbach-Trick
Informieren Sie bitte diese Info-Seite über die Aktivitäten der Firmen und Personen, über Namen und Methoden, beschreiben Sie, ob und wie Sie getäuscht wurden und warum Sie sich hereingelegt fühlen. Schicken Sie uns Formular, AGBs, Rechnung, Mahnungen. Damit helfen Sie uns und anderen! Kontakt

Expo Guide
Adresse
Ave Horacio # 340-3, Col. Chapultepec Morales, C.P. 11570 Mexico
Apartado Postal N° 39-064, C.P. 15621 Mexico D.F.
Priority Post, P.O. Box 437, Emigsville PA 17318-0437, USA
Kontakt Fax +52 (55) 10 84 26 28; email: info@expo-guide.com; www.expo-guide.com
Tel: +41(43)456 98 69 (deutscher Kundendienst) +353 (1) 486 12 73 (englischspr. Kundendienst)
Mitarbeiter Oscar Tienda Guerrero (wahrscheinlich "nur" Treuhänder); Friedrich Mühlbach
Wer steckt hinter diesem Expo Guide?
Die Art und Methode der Auftragserschleichung ist bekannt - Construct Data hat das von Österreich bis zum Exzess getrieben - bis die Gerichte erkannten, dass hier unlautere Methoden angewandt wurden.

Es werden gezielt bei Messen die Aussteller angegangen - mit einem Formular, das so aussieht, als wenn der Messeveranstalter Daten abfragt für Eintragungen in einem Ausstellerverzeichnis. Irgendwo und irgendwie kann man zwar erkennen, dass es anders ist, dass es sich auch nicht um einen kostenfreien Eintrag handelt, aber solche möglichen Schlussfolgerungen sind meist sehr gut verschleiert, indem andere - auf den falschen Weg führende - Merkmale, sehr auffällig und deutlich plaziert sind.
Da hier eine deutliche Nachahmung der Construct Data Masche vorliegt, lassen sich auch die Urteile gegen Construct Data in diesem Zusammenhang gut verwenden.

Construct Data war eine Firma, in der Meinolf Lüdenbach sein Kapital arbeiten ließ. Meinolf Lüdenbach ist bekannt dafür, dass er gerne mit dubiosen Firmen arbeitet, die im spanischsprachigen Raum angesiedelt sind und von dort aus nicht-spanisch sprechende Länder "angreifen".

Der Autor dieser Zeilen vermutet daher, dass Meinolf Lüdenbach bzw. seine Organisation hinter dieser Firma steckt. Nachdem die Behörden die Construct Data zerschlagen hatten, musste das saftige Geschäft irgendwie neu gestaltet werden - und siehe da - Expo-Guide.com ist zur Stelle.

Diese  Taktik, Firmen im Ausland anzusiedeln, ist natürlich besonders erfolgreich, da sowohl die Nachforschung nach den Urhebern, die strafrechtliche Verfolgung wie auch die Rechteverteidigung erheblich erschwert werden.
Die Methode
Oben im Kopf des Formulars ist nicht zu erkennen, wer der Absender ist. Erst ganz unten am Ende gibt es eine dünne Zeile, die verrät, dass das Formular aus Mexiko kommt - und nicht vom Ausstellungsveranstalter, der sein Ausstellerverzeichnis überprüfen will.

Die verschickten Formulare sind meist fehlerhaft vorausgefüllt, so dass sich der Empfänger zur Korrektur genötigt sieht.

Beim Expo Guide steht zwar oben über dem Formular in kleiner hellgrauer Schrift,:
"Dieses Formular ist ausschließlich für ihren korrekten Eintrag als gestaltete kostenpflichtige Anzeige"
Das ist ein ausgesprochen widersprüchlicher Hinweis, dass möglicherweise Kosten entstehen oder bereits entstanden sind, da es heißt "ausschließlich für ihren korrekten Eintrag" - und da ist die Schlussfolgerung natürlich richtig, dass hier lediglich eine Korrekturanfrage stattfindet. Und aus dieser Bemerkung kann nicht geschlossen werden, dass  hier eine Auftragserteilung erbeten wird. Eher geht man davon aus, dass mit der Messeteilnahme und den dort entstehenden Kosten eben auch eine Anzeige im Ausstellerverzeichnis verbunden - und bezahlt wird - so dass hier also eine Korrektur der Daten erbeten wird.

Das ergibt sich fast zwingend aus dem Hinweis, der über dieser dünnen, hellgrauen "kostenpflichtig"-Zeile steht. Dort steht nämlich in grossen Lettern:
"Ausstellerverzeichnis für Messen  und Ausstellungen" - so dass man natürlich an eine offizielle Anfrage des Ausstellungsveranstalters glauben muss.

Im Formular kommt dann auch noch der Hinweis:
"Wir führen Ihren bis dato kostenlosen Eintrag unter folgender Gestaltung"
Also auch hier der Hinweis, dass der Eintrag kostenlos ist. Nur durch das "bis dato" wird die Schlussfolgerung möglich, dass das eventuell in Zukunft nicht mehr so sein wird

Aber wer einen Auftrag von einem Kunden erhalten möchte, ist verpflichtet, klar und deutlich gerade die Kosten, die entstehen, deutlich herauszustellen. Dass man erst nach langem Nachdenken durch Schlussfolgerung erkennen kann, dass - eventuell - Kosten entstehen könnten, ist nicht Sache des Anzeigenkunden, sondern eine Bringschuld des Verkäufers.

Und so geht die Verschleierung des wahren Charakters dieses Formulars munter weiter.
Am unteren Ende des Formulars steht dann ganz klein und unleserlich der Fließtext, in dem die üblen Bedingungen für die spätere Zahlungsforderung festgelegt werden.

Es fängt natürlich ganz harmlos mit Blabla an und wird erst dann heftig, wenn jeder denkt, es handele sich um das übliche Blabla.
"Auftrag. Wir sind mit der Veröffentlichung unserer im Formular genannten Firmendaten einverstanden..." Ach ja, diese Datenschutz Klauseln...
Nach ein paar Zeilen kommt dann der erste kleine Hinweis - aber statt eines deutlichen Preises steht da erst mal, dass der Auftrag kostenpflichtig und unwiderruflich ist und für 3 Jahre gilt. Erst dann folgt nach weiterem Blabla der Preis - und der ist so geschrieben, dass die übliche Orthografie für Preisangaben vermieden wird. So fällt er weniger ins Auge: es heisst da in Zeile 4 des Fließtextes ohne Hervorhebung oder Absatz: "Der jährliche Beitrag in Höhe von Euro 1181 oder sein Äquivalent in mexikanischen Pesos zum Umrechnungskurs Blabla..."

Und dann noch der Abschreckungshammer: Ausschließlicher vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mexiko D. F. Mexiko. Das einzig anzuwendende Recht ist das von Mexiko... Trotzdem behält sich die Firma "Commercial Online Manuals S de RL de CV, Mariano Escobedo, 752 - 9 Col. Nueva Anzures, Mexivco D. F. 11590, Mexico" vor, den "Auftraggeber" auch am Geschäftssitz des Auftraggebers zu verklagen und die Forderungen gegen ihn an Dritte abzutreten ...

Mit diesen Formulierungen sind Tür und Tor für einen ausgedehnten Inkassokrieg geöffnet. Wie bei solchen "Verträgen" üblich, wetten die Geschäftemacher darauf, dass sich die angesprochenen Geschäftsleute lieber zur Zahlung bereit erklären, als sich gegen die nervenaufreibende Abzocke zu wehren.

Hier hilft wahrscheinlich nur, sofort eine Feststellungsklage in Deutschland zu veranlassen.
Nehmen Sie einen Anwalt, der mit solchen Feststellungsklagen Erfahrung hat. Wenn - wie ich vermute, Meinolf Lüdenbach dahinter steckt, dann haben Sie einen Großunternehmer in Sachen dubioser Geschäfte vor sich,  und nicht einen kleinen Abzocker.
Abwarten und den Kopf in den Sand stecken hilft da gar nicht.
Bitte halten Sie unsere Infoseite über Inkassomethoden oder neuere Formulare dieser Firma auf dem Laufenden.

Informieren Sie den Ausstellungsveranstalter über diesen unseriösen "Mitläufer".

Sehen Sie bei Construct Data nach, wie noch gegen solche Machenschaften vorgegangen wurde.
Lesen Sie weitere Infos zu dieser Firma unter
http://www.stopecg.org/expo-guide.htm
JURISTISCH
VON DAD DEUTSCHER ADRESSDIENST GMBH VERLORENE PROZESSE