Oben im Kopf des Formulars ist nicht zu erkennen, wer der Absender ist. Erst ganz unten am Ende gibt es eine dünne Zeile, die verrät, dass das Formular aus Mexiko kommt - und nicht vom Ausstellungsveranstalter, der sein Ausstellerverzeichnis überprüfen will.
Die verschickten Formulare sind meist fehlerhaft vorausgefüllt, so dass sich der Empfänger zur Korrektur genötigt sieht.
Beim
Expo Guide steht zwar oben über dem Formular in kleiner hellgrauer Schrift,:
"
Dieses Formular ist ausschließlich für ihren korrekten Eintrag als gestaltete kostenpflichtige Anzeige"
Das ist ein ausgesprochen widersprüchlicher Hinweis, dass möglicherweise Kosten entstehen oder bereits entstanden sind, da es heißt "
ausschließlich für ihren korrekten Eintrag" -
und da ist die Schlussfolgerung natürlich richtig, dass hier lediglich eine Korrekturanfrage stattfindet. Und aus dieser Bemerkung kann nicht geschlossen werden, dass hier eine Auftragserteilung erbeten wird. Eher geht man davon aus, dass mit der Messeteilnahme und den dort entstehenden Kosten eben auch eine Anzeige im Ausstellerverzeichnis verbunden - und bezahlt wird - so dass hier also eine Korrektur der Daten erbeten wird.
Das ergibt sich fast zwingend aus dem Hinweis, der über dieser dünnen, hellgrauen "kostenpflichtig"-Zeile steht. Dort steht nämlich in grossen Lettern:
"
Ausstellerverzeichnis für Messen und Ausstellungen" - so dass man natürlich an eine offizielle Anfrage des Ausstellungsveranstalters glauben muss.
Im Formular kommt dann auch noch der Hinweis:
"
Wir führen Ihren bis dato kostenlosen Eintrag unter folgender Gestaltung"
Also auch hier der Hinweis, dass der Eintrag kostenlos ist. Nur durch das "bis dato" wird die Schlussfolgerung möglich, dass das eventuell in Zukunft nicht mehr so sein wird
Aber wer einen Auftrag von einem Kunden erhalten möchte, ist verpflichtet, klar und deutlich gerade die Kosten, die entstehen, deutlich herauszustellen. Dass man erst nach langem Nachdenken durch Schlussfolgerung erkennen kann, dass - eventuell - Kosten entstehen könnten, ist nicht Sache des Anzeigenkunden, sondern eine Bringschuld des Verkäufers.
Und so geht die Verschleierung des wahren Charakters dieses Formulars munter weiter.
Am unteren Ende des Formulars steht dann ganz klein und unleserlich der Fließtext, in dem die üblen Bedingungen für die spätere Zahlungsforderung festgelegt werden.
Es fängt natürlich ganz harmlos mit Blabla an und wird erst dann heftig, wenn jeder denkt, es handele sich um das übliche Blabla.
"
Auftrag. Wir sind mit der Veröffentlichung unserer im Formular genannten Firmendaten einverstanden..." Ach ja, diese Datenschutz Klauseln...
Nach ein paar Zeilen kommt dann der erste kleine Hinweis - aber statt eines deutlichen Preises steht da erst mal, dass der Auftrag kostenpflichtig und unwiderruflich ist und für 3 Jahre gilt. Erst dann folgt nach weiterem Blabla der Preis - und der ist so geschrieben, dass die übliche Orthografie für Preisangaben vermieden wird. So fällt er weniger ins Auge: es heisst da in Zeile 4 des Fließtextes ohne Hervorhebung oder Absatz: "
Der jährliche Beitrag in Höhe von Euro 1181 oder sein Äquivalent in mexikanischen Pesos zum Umrechnungskurs Blabla..."
Und dann noch der Abschreckungshammer: Ausschließlicher vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mexiko D. F. Mexiko. Das einzig anzuwendende Recht ist das von Mexiko... Trotzdem behält sich die Firma "Commercial Online Manuals S de RL de CV, Mariano Escobedo, 752 - 9 Col. Nueva Anzures, Mexivco D. F. 11590, Mexico" vor, den "Auftraggeber" auch am Geschäftssitz des Auftraggebers zu verklagen und die Forderungen gegen ihn an Dritte abzutreten ...
Mit diesen Formulierungen sind Tür und Tor für einen ausgedehnten Inkassokrieg geöffnet. Wie bei solchen "Verträgen" üblich, wetten die Geschäftemacher darauf, dass sich die angesprochenen Geschäftsleute lieber zur Zahlung bereit erklären, als sich gegen die nervenaufreibende Abzocke zu wehren.
Hier hilft wahrscheinlich nur, sofort eine Feststellungsklage in Deutschland zu veranlassen.
Nehmen Sie einen Anwalt, der mit solchen Feststellungsklagen Erfahrung hat. Wenn - wie ich vermute, Meinolf Lüdenbach dahinter steckt, dann haben Sie einen Großunternehmer in Sachen dubioser Geschäfte vor sich, und nicht einen kleinen Abzocker.
Abwarten und den Kopf in den Sand stecken hilft da gar nicht.
Bitte halten Sie unsere Infoseite über Inkassomethoden oder neuere Formulare dieser Firma auf dem Laufenden.
Informieren Sie den Ausstellungsveranstalter über diesen unseriösen "Mitläufer".
Sehen Sie bei Construct Data nach, wie noch gegen solche Machenschaften vorgegangen wurde.
Lesen Sie weitere Infos zu dieser Firma unter
http://www.stopecg.org/expo-guide.htm