Eine Spezialität der unserer Ansicht nach irreführenden Lüdenbach-Formulare ist die Umkehrung der üblichen Geschäftsroutine, die allerdings nur bei wissenschaftlichem Studium der Formulare erkennbar wird - oder erst vor Gericht, wenn ein Anwalt der jeweiligen Trickform-Firma erklärt, wie das Formular gemeint war:
Es wird zunächst mitgeteilt, dass es einen kostenlosen Eintrag gibt, dass für eine erfolgreiche Werbung die korrekte Eintragung der Daten sehr wichtig sei und man daher bitte unbedingt die Richtigkeit des Eintrags überprüfen, ihn korrigieren und zurücksenden solle.
An dieser Stelle schalten die meisten Empfänger ab, weil sie ja die Routine der Überprüfung von Daten kennen (kontrollieren, durch Unterschrift bestätigen und weg) - aber im weiteren Verlauf des Kleingedruckten wird irgendwo mehr oder weniger verwirrend getextet, dass (bei Unterschrift oder durch Ankreuzen von Zusatzoptionen?) ein Auftrag erteilt wird. Aber diese Meldung widerspricht nicht der Kostenlosigkeit eines Eintrags - zumal mit dem Begriff "Auftragserteilung" zunächst kein Preis genannt wird.
Ein Preis steht erst weiter hinten - gut versteckt im Fließtext ...
Ansonsten gelten die irreführenden Merkmale wie bei den Henghuber Formularen - nur dass hier eben ein kostenloser Eintrag theoretisch möglich wäre - wenn man erkennen könnte, wie.
Die "Luedenbach" Masche, wie sie hier beschrieben wird, wird von verschiedenen Firmen angewendet, die meist zu einem Firmenimperium gehören, das international agiert und in dem ein Deutscher namens Meinolf Lüdenbach über Beteiligungsgesellschaften die Kontrolle hat. Mehr zu den internationalen Aktivitäten kann man nachlesen unter www.stopecg.org
Obwohl die irreführende Methodik dieser Formulare von vielen Gerichten und Institutionen als irreführend erkannt wurde, machen die "Lüdenbach"-Firmen mit den inhaltsähnlichen Formularen weiter - nachdem sie Layout, Satzstellung und Wortwahl geändert haben - im Wesentlichen bleiben die Formulare gleich - Vorgaukeln einer Kostenlosigkeit, ablenkende fette Überschriften und Hinweise, versteckter Preis, voreingetragene Daten usw - siehe Das betrügerische Formular Prinzip
Da zum Lüdenbach Imperium auch verschiedene Inkasso Firmen zählen, die weltweit organisiert sind und mit den ausgebufftesten Methoden arbeiten, hilft hier nur: Strafanzeige und Feststellungsklage.
Da die von der deutschen Adressbuchfirma Telefonbuchverlag / Kösching (113) verwendeten Formulare inhaltsähnlich sind, sind die Urteile zu diesen Formularen auch für die Lüdenbach-Firmen von Bedeutung. Im Urteil des LG Ingolstadt vom Januar 2008 heißt es beispielsweise
...Zwar sind die einzelnen Passagen des vom Beklagten verwendeten Formulars jeweils für sich nicht unrichtig. In der geschickten Zusammenstellung der verschiedenen Angaben im Formular entsteht jedoch bei dem flüchtigen bzw. unbedarften Leser der Eindruck, dass er mit seiner bloßen Unterschrift noch keinen kostenpflichtigen, nämlich keinen hervorgehobenen Eintrag auslöst.. |