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Die Formulare im Vergleich

News
Mai 2010 Riesenschwindel: So dreist geht eine Adressbuch-Bande vor. Patrick O. Hewer will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor. Recherchen von a-z zeigen: Hewer gehört zu einem Ring, der sich mit irreführenden Branchenbuch-Formularen seit Jahren eine goldene Nase verdient. Pressebericht a-z.ch
31.03.2010 Schlappe für Hewers FIM Fach- & Informationsmedien GmbH vor dem Obergericht Kanton Solothurn (Urteil)
Februar 2009 GfW Wirtschaftsmarketing GmbH versendet Formulare per Fax nach telefonischer Kontaktaufnahme für Eintrag auf stadtauskunft.com Mehr Info
Februar 2009 GfW Wirtschaftsmarketing GmbH verschickt erneut Formulare für den Eintrag im Verzeichnis stadt-information.com
April 2008 Neues Formular "Gewerbezentrale" - ohne Impressum - im Umlauf! (Muster) Wer steckt dahinter?

10.08.2007 AG Hamburg-Wandsbek weist Klage von Patrick Hewer / BGZ ab - es besteht kein Anspruch auf Zahlung (zum Urteil)

Mai 2007 Die IHK Schwerin warnt vor der Gewerbezentrale (GfW) mehr Infos
Vor der Gewerbezentrale.de warnte neben dem DSW auch der Bundesanzeigerverlag - hier ein screenshot vom April 2006
Im Dezember 2005 warnte der Fernsehsender MDR vor Gewerbezentrale mehr Info
Juli 2005 DSW: Hewer hat Gebrauch der für unzulässig erachteten Firma Gewerbezentrale.de für Industrie, Handel und Gewerbe zu unterlassen

Text und Aufbau der Formulare im Vergleich (Hinweis: die Schreib- Grammatik- und Kommafehler wurden übernommen)
Alle diese Formulare erwecken durch Wortwahl und Gestaltung einen offiziellen Eindruck. Es handelt sich bei den Formularen um Varianten des DPM-Formulars
Gewerbezentrale.info (GfW Wirtschaftsmarketing GmbH) Gewerbeauskunft Gewerbeerfassung (DPM Presse- und Medienverlag GmbH) IHZ Industrie-Handelszentrale.info
Formular vom 13.08.2007 Formular vom Januar 2006 Formular vom 10.07.2006 Formular vom März 2007
Gewerbezentrale.info
Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Hauses
------------------------- Deutsches Homepageverzeichnis
Hier: Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Hauses
-------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Bereitstellung Ihrer vollständigen und korrekten Betriebsdaten bei Gewerbezentrale.info ermöglicht die regionale und überregionale Empfehlung Ihres Betriebes an Gewerbetreibende und Endkunden. Zur Darstellung Ihres Angebotes prüfen Sie nach Annahme bitte nebenstehenden Basiseintrag und senden diesen an uns zur Bearbeitung bis spätestens 28. September 2007 zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Redaktion für Gewerbezentrale.info

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen wird für Betriebe in Deutschland ein Verzeichnis unter der Adresse www.gewerbeauskunft.de geführt, welches als Datenquelle für Informationen über Handel, Handwerk und Gewerbe zur Verfügung steht. Voraussetzung für die korrekte Bekanntgabe Ihres Betriebes ist die Rücksendung dieses Angebotes, welches Sie nach Annahme zur Vermittlung an Gewerbetreibende und Endkunden freigeben wollen und an den erforderlichen Stellen ergänzen bzw. korrigieren. Handschriftliche Vermerke reichen völlig aus.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gewerbeauskunft.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Bereitstellung Ihrer vollständigen und korrekten Daten durch das Deutsche Homepageverzeichnis ermöglicht die Empfehlung Ihres Hauses an Gewerbetreibende und Endkunden aus Ihrer Regkion, sowie dem gesamten Bundesgebiet. Überzeugen Sie sich ausführlich über unser Leistungsangebot unter www.homepageerfassung.de
Zur Vermittlung und Darstellung Ihres Angebotes prüfen Sie bitte nach Annahme untenstehende Basisauskunft und senden diese bis spätestens 21. August 2006 zur Bearbeitung an uns zurück. Es gelten die umseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Deutsches Homepageverzeichnis

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Grundlage der wirtschaftlichen Gesamtinteressen stellt die IHZ unter Industrie-Handelszentrale.info firmenrelevante betriebliche Informationen zur Förderung von Geschäftskontakten mit gewerblichen und privaten Nutzergruppen zur Verfügung. Nur bei sorgfältiger Prüfung nach Annahme des Angebotes und Ergänzung Ihrer Daten sowie Rücksendung bis spätestens xxx ist eine fehlerfreie Vermittlung Ihres Betriebes möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre IHZ-Redaktion

Leistungsbezug/Eintragungsformat
(vormarkierter Kreis)
Basiseintrag
Name, Adresse, Telefon, Telefax, Infotext, E-Mail, Internetadresse inklusive Link auf Ihre Homepage und Anfahrtsroutenplaner zu Ihrer Betriebsstätte.
(vormarkierter Kreis)
Grundauskunft
Stammdaten, Kommunikationsdaten (Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse incl. Link), interaktiver Anfahrtsplaner

Leistungsbezug/Eintragungsformat
(vormarkierter Kreis)
Basisauskunft
Homepage-/Internetadresse, Name, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, Infotext, inkl. Link auf Ihre Homepage u. autom. Anfahtrsroutenplaner zu Ihrem Standort.
(vormarkierter Kreis)
Der Grundeintrag beinhaltet:
Ihre Betriebsanschrift mit Name, Straße, PLZ und Ort, Kommunikationsdaten wie Telefon- und Fax-Nr. Mobilnr. E-Mail- und Internetadresse mit Link, Informationen zu Ihrer Branche und Ihrem Einzugsgebiet sowie ein Kartenausschnitt Ihres Standortes mit automatischem Anfahrtsplaner.
Marketingbeitrag mtl. zzgl. USt.: EUR 29,50 Servicebeitrag mtl. zzgl. MWSt: EUR 25,00 Marketingbeitrag mtl. zzgl. MwST: EUR 67,- Beitrag mtl. netto zzgl. USt: EUR 35,00
Datensätze gelten immer nur für ein Jahr Datensätze gelten nur für ein Jahr ------------------------ Datensätze gelten immer nur ein Jahr
Bildeintrag
Leisungen wie Basiseintrag inklusive Fotos/Logo Ihres Hauses, sowie erweitertem Infotext bis zu einer Seite. Ab sofort ohne Aufpreis. Gilt nur in Verbindung mit der Basisauskunft. (Anm.: oben heißt es noch Basiseintrag)
Bildeintrag
Wie Grundauskunft zzgl. einem Bild oder Logo. Ab sofort ohne Aufpreis. Nur in Verbindung mit Grundauskunft. Bitte kein Bild oder Logo mitsenden. Diese werden gesondert angefordert.
Bildeintrag
Leistung wie Basisauskunft inkl. zwei Fotos/Logo Ihres Hauses
Ab sofort ohne Aufpreis.
------------------
Bitte beachten: Die GfW behält sich vor, Bestellungen welche nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen, abzulehnen. Mit der Rücksendung des unterzeichneten, behörden- und kammerunabhängigen Angebotes gilt der Basiseintrag als verbindlich bestellt. Die Widerrufsrecht beträgt zwei Wochen ab Unterzeichnung. Es gelten die umseitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Internetdienst Gewerbeauskunft.de gewährleistet eine Erreichbarkeit Ihrer Daten von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Dienstanbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Fener gewährleisten wir die Erreichbarkeit Ihrer Datensätze über weitere Internetadressen....
Löschung/Betriebsaufgabe
Das Deutsche Homepageverzeichnis behält sich vor, Eintragungsanträge welche nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen, abzulehnen. Mit Rücksendung dieses Unterzeichneten Angebotes gilt die Basisauskunft als verbindlich bestellt.
Die IHZ kann ohne Angabe von Gründen Eintragungen ablehnen. Durch Unterzeichnung und Rücksendung dieses behörden- und kammerunabhängigen Angebotes gilt der Grundeintrag als verbindlich bestellt. Es gelten umseitige allgemeine Geschäftsbedingungen.

Auszüge aus dem Urteil LG Wiesbaden 10 S 27/08 vom 10.12.2008

..Soweit die Klägerin ihre Offerte im Briefkopf mittels Großlettern überschreibt mit "DEUTSCHES GEWERBEVERZEICHNIS FÜR INDUSTRIE, HANDEL UND GEWERBE", erweckt dieser durch Wortwahl und äußere Gestaltung einen offiziellen und beinahe amtlichen Eindruck. Auch ein in geschäftlichen Angelegenheiten erfahrener Betrachter kann beim Lesen des Angebots zu der Auffassung gelangen, Absender des Schreibens sei das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" und die DPM Presse- und Medienverlag GmbH - soweit man dies im Schreiben überhaupt wahrnimmt - führe für das "Deutsche Gewerbeverzeichnis" lediglich die Bewerbung durch....
...Diese Fehlvorstellung wird beim Leser auch im weiteren Text des Anschreibens verfestigt, in welchem die Klägerin ihr Anschreiben mit den Worten: "Mit freundlichen Grüßen, Ihr Deutsches Gewerbeverzeichnis" beendet....

BDP GmbH
ID Medien
Formular 01-2006 | AGBs 01-2006
IHZ GmbH
Formular 11-2006 | AGBs 11-2006
Gewerbezentrale
Formular 10-2005
Formular 01-2006
Formular 11-2006 | AGBs 11-2006
DPM
Formular 11-2004
Formular April 2005
Formular Juli 2006
Formular April 2007

Aus der Entscheidung vom LG Köln 26.09.2007 AZ: 9 S 139/07 zur DPM (Geschäftsführer: Ron Täubert)

Eine Vertragsgestaltung mit derart versteckten Hinweisen auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbindlichkeitsklauseln, in deren Rahmen zudem seitens der Klägerin die Bestellalternative "Basisauskunft" für 67,- Euro mtl. bereits vormarkiert (!) ist – und zwar mittels eines nicht besonders auffälligen Punktes im Wahlfeld –, mithin vom Kunden für einen Vertragsschluss gar nicht mehr bewusst ausgewählt werden muss (vgl. Bl. 3 d.A.), ist jedenfalls nicht ausreichend transparent. Auch die von der Klägerin gewählte Formulierung zur Vergütung ("Marketingbeitrag mtl. zzgl. MwST: EUR 67,-") ist geeignet, von einem unaufmerksamen Kunden nicht richtig verstanden zu werden. So ist schon der Begriff "Marketingbeitrag" im Lichte der konkreten Offerte unklar. Auch hat die Klägerin die Tatsache des "monatlichen" Beitrags geschickt mit "mtl." im Rahmen mehrerer Abkürzungen eher unauffällig platziert. Die gewählte Abkürzung "mtl." ist schon deshalb besonders geeignet, den Vertragspartner von einer monatlich wiederkehrenden Zahlpflicht abzulenken, weil die Klägerin unmittelbar hinter die Preisangabe den Zusatz "Datensätze gelten für ein Jahr" gestellt hat.

Bei dieser Anzahl objektiver Täuschungsmerkmale sei nur am Rande darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Gesamtbewertung des streitgegenständlichen Angebots ebenfalls irreführend erscheint, auf der Vorderseite des Formulars ausdrücklich auf eine Laufzeit der "Datensätze" von einem Jahr hinzuweisen, derweil auf der Rückseite des Serienbriefs unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin die Mindestvertragslaufzeit für den vergütungspflichtigen Registereintrag mit immerhin zwei Jahren festgelegt wird.

Aus der Entscheidung vom AG Neukölln 15 C 263/07 vom 04.09.2007 (DPM)

"In dem Schreiben der Klägerin...ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages nicht zu erblicken. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes invitatio ad offerendum
Zum einen folgt dies daraus, dass sich die Klägerin in dem besagten Formularschreiben die Ablehnung von Eintragungsanträgen vorbehält, die nicht zum Gesamtangebot des Dienstes passen....Maßgeblich ist, dass die Klägerin die Rücksendung ihres vom Kunden unterschriebenen Anschreibens selbst als Antrag und nicht als Annahme bezeichnet und in Wahrheit auch so verstanden haben will. Denn sie behält sich für besagte Fälle ja nicht den Rücktritt von einem bereits geschlossenen und sie verpflichtenden Vertrag, sondern die Ablehnung des Antrags vor ...." Erstritten von Rechtsanwalt Schick / Berlin (siehe Anwaltsliste)



WER NOCH EIN DPM-FORMULAR VERWENDET
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URTEILE
AG Bitterfeld-Wolfen (7 C 527/09)
vom 16.09.2009
Marktplatz Deutschland
AG Wiesbaden 93 C 1424/08 vom 21.04.2009
DPM Presse- und Medienverlag GmbH
LG Wiesbaden 10 S 27/08
vom 10.12.2008
DPM Presse- und Medienverlag GmbH
Urteil AG Pirna 4 C 463/08
vom 06.11.2008
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