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Übersicht - Die Formulare von Gewerbezentrale und GfW Wirtschaftsmarketing GmbH - Varianten des DPM-Formulars

NEWS
Mai 2010 Riesenschwindel: So dreist geht eine Adressbuch-Bande vor. Patrick O. Hewer will nicht «Adressbuchbetrüger» genannt werden. Er ging deshalb gegen einen Solothurner Lehrer vor Gericht - und verlor. Recherchen von a-z zeigen: Hewer gehört zu einem Ring, der sich mit irreführenden Branchenbuch-Formularen seit Jahren eine goldene Nase verdient. Pressebericht a-z.ch
31.03.2010 Schlappe für Hewers FIM Fach- & Informationsmedien GmbH vor dem Obergericht Kanton Solothurn (Urteil)

GfW Wirtschaftsmarketing GmbH - Gewerbezentrale.info für Industrie Handel und Gewerbe - stadtinformations-dienst.com / Tourist-Informationszentrale.info / stadtinformationen.com
Adresse 1
Konstanzer Strasse 9, 8280 Kreuzlingen / Schweiz
Adresse 2 Postfach 1558, 8280 Kreuzlingen
Adresse 3 Postanschrift Königstraße 80, 70173 Stuttgart
Kontakt www.stadtplaene.com www.ihg24.info www.gewerbezentrale.org www.web-seite.de Tel. 0180-30 30 020 Fax: 0800-800 4200
Handelsregister CH-440.4.018.938-0 gegründet März 2006
Geschäftsführer Patrick O. Hewer (ab 03/2006) und Manuela Rickenbacher (ab 11/2007)
www.gewerberbzentrale.de für Industrie Handel und Gewerbe in Deutschland
Adresse
Gustav Stresemann Ring 1, 65189 Wiesbaden
Handelsregister kein Handelsregistereintrag
Inhaber Patrick O. Hewer
Kontakt Tel.: 0611-5328740
Die Formulare

Die offiziell wirkenden Formulare haben bereits voreingetragene Daten (Firmenname etc), so dass der Eindruck entsteht, es gäbe bereits einen Eintrag, der nur korrigiert bzw. ergänzt zu werden brauche
Bei einer "Neuaquisition" von Kunden muss aber laut Gesetz deutlich herausgestellt werden, dass es noch keine Geschäftsbeziehung gibt.

Firma

Formular Infos
Gewerbezentrale Formularmuster März 2004 DSW-Info 2005
Gewerbezentrale Formularmuster vom 06.10.2005 Hintergrund
Gewerbezentrale Gewerbezentrale.de Januar 2006 Formularmuster  
GfW Wirtschaftsmarketing GmbH Gewerbezentrale.info November 2006 Formularmuster Mitteilung der IHK Schwerin Mai 2007
GfW Wirtschaftsmarketing GmbH Gewerbezentrale.info August 2007 Formularmuster Hintergrundinfo | Kommentar | OLG Frankfurt
GfW Wirtschaftsmarketing GmbH Gewerbe-Information.com Juni 2008 Formularmuster und AGB  
GfW Wirtschaftsmarketing GmbH Gewerbe-Information.com Februar 2009 Formularmuster Kommentar
GfW Wirtschaftsmarketing GmbH stadtauskunft.com Februar 2009 Formularmuster Kommentar
GfW Wirtschaftsmarketing GmbH stadtauskunft.com März 2009 Formularmuster  
Bei den von Patrick O. Hewer verwendeten Formularen handelt es sich um Varianten des DPM - Formulars
Aus der Entscheidung vom LG Köln 26.09.2007 AZ: 9 S 139/07 zur DPM (Geschäftsführer: Ron Täubert)
Eine Vertragsgestaltung mit derart versteckten Hinweisen auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbindlichkeitsklauseln, in deren Rahmen zudem seitens der Klägerin die Bestellalternative "Basisauskunft" für 67,- Euro mtl. bereits vormarkiert (!) ist – und zwar mittels eines nicht besonders auffälligen Punktes im Wahlfeld –, mithin vom Kunden für einen Vertragsschluss gar nicht mehr bewusst ausgewählt werden muss (vgl. Bl. 3 d.A.), ist jedenfalls nicht ausreichend transparent. Auch die von der Klägerin gewählte Formulierung zur Vergütung ("Marketingbeitrag mtl. zzgl. MwST: EUR 67,-") ist geeignet, von einem unaufmerksamen Kunden nicht richtig verstanden zu werden. So ist schon der Begriff "Marketingbeitrag" im Lichte der konkreten Offerte unklar. Auch hat die Klägerin die Tatsache des "monatlichen" Beitrags geschickt mit "mtl." im Rahmen mehrerer Abkürzungen eher unauffällig platziert. Die gewählte Abkürzung "mtl." ist schon deshalb besonders geeignet, den Vertragspartner von einer monatlich wiederkehrenden Zahlpflicht abzulenken, weil die Klägerin unmittelbar hinter die Preisangabe den Zusatz "Datensätze gelten für ein Jahr" gestellt hat.
Bei dieser Anzahl objektiver Täuschungsmerkmale sei nur am Rande darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Gesamtbewertung des streitgegenständlichen Angebots ebenfalls irreführend erscheint, auf der Vorderseite des Formulars ausdrücklich auf eine Laufzeit der "Datensätze" von einem Jahr hinzuweisen, derweil auf der Rückseite des Serienbriefs unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin die Mindestvertragslaufzeit für den vergütungspflichtigen Registereintrag mit immerhin zwei Jahren festgelegt wird.
Die Formulare von Ron Täuberts DPM Presse- und Medienverlag GmbH sind von Gerichten als arglistig täuschend erkannt worden.
Die Formulare von Hewer sind unseres Wissens bisher noch nicht  von Gerichten beurteilt worden, aber sie sind inhaltsgleich mit den Formularen von Täubert. Daher sind die gerichtlichen Entscheidungen zur DPM auch für die Formulare der GfW wichtig. Urteilsübersicht zu Varianten des DPM-Formulars


WER NOCH EIN DPM-FORMULAR VERWENDET
DAS DPM-FORMULAR JURISTISCH
URTEILE
AG Bitterfeld-Wolfen (7 C 527/09)
vom 16.09.2009
Marktplatz Deutschland
AG Wiesbaden 93 C 1424/08 vom 21.04.2009
DPM Presse- und Medienverlag GmbH
LG Wiesbaden 10 S 27/08
vom 10.12.2008
DPM Presse- und Medienverlag GmbH
Urteil AG Pirna 4 C 463/08
vom 06.11.2008
SGW s.r.o.
DIE JURISTISCHEN HINTERGRÜNDE
JURISTISCH ALLGEMEIN
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