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28.11. Trotz Formularverbot - Wendelin
Spengler bedroht Kunden weiter und argumentiert mit einem
gewonnenen Prozess |
| November
2003 - Herr Spengler hat mal wieder seinen Geldeintreiber - einen
gewissen Rechtsanwalt Bayh - aktiviert, um in Massenmailings
Betroffene mit einer Klageandrohung zur Zahlung zu drängen. Er
erklärt in diesem Schreiben, dass es ein Urteil gäbe, in dem das
Landgericht Stuttgart (AZ 5 S 27/03 ) bestätigt habe, dass das
Formular rechtlich einwandfrei sei. |
Lassen
Sie sich nicht ins Boxhorn jagen ! .
Aus der Begründung des Urteils ist zu erkennen,
dass der Prozess äußerst dilettantisch geführt worden sein muss.
Da
hat der Beklagte u.a. wohl erklärt, es sei üblich, dass Grundeinträge
kostenlos seien - ohne Beleg, Beweis oder Glaubhaftmachung.
Da kriegt man dann vom Richter
zu hören: "Der Beklagte hat auch trotz entsprechender gerichtlicher
Aufforderung keinen einzigen vergleichbaren Anbieter genannt,
bei dem der Grundeintrag kostenlos ist... " TROTZ
GERICHTLICHER AUFFORDERUNG" - Da hat der Richter
sogar mit dem Zaunpfahl gewinkt - und nix kommt. Ja
was soll ein Richter da machen, wenn er nichts kriegt - da
kann er ja nur den Argumenten der klagenden Seite folgen -
und schon haben die Betrüger wieder einen Prozess gewonnen
, mit dem sie herumwedeln können.
Unter solchen Umständen habe ich natürlich den Verdacht,
dass dieser Prozess absichtlich so dilettantisch geführt
wurde.
Wahr
ist ,
dass das Formular, mit dem die Unterschriften erschlichen wurden,
wegen Irreführung mehrfach verboten wurde. Diese Urteile sind
rechtskräftig.
Es bedarf also schon einer sehr ungeschickten Prozessführung,
wenn man unter solchen Umständen gegen Herrn Spengler bzw. seinen
Geldeintreiber Bayh verlieren will.
Wahr
ist außerdem,
dass sogar ein viel schwieriger zu führender Prozess -
nämlich auf
Rückzahlung des ergaunerten Geldes- erfolgreich war. Auch
dieses
Urteil ist rechtskräftig.
Wahr ist auch, dass in einer Fülle von Urteilen
Richter bestätigt haben, dass Verträge, die mit einem derartigen
Formular erschlichen wurden, ungültig und auf Betrug ausgerichtet
sind.
Die Chancen für Herrn Spengler, eine Geldforderung durchzusetzen,
gehen gegen Null - jedenfalls in einem ernsthaft geführten
Prozess mit einem gut informierten Anwalt.
Sehen Sie selber - Urteilsübersicht |
Ein
betrügerfreundliches Urteil zu erlangen ist
ganz leicht
- man sucht sich einen Betroffenen, der
auf keine Mahnung reagiert ( nicht mal eine Anfechtungserklärung
schreibt )
-
schickt nach über einem Jahr ( = Anfechtung
nicht mehr möglich
) einen Mahnbescheid, auf den der Betroffene dann doch Widerspruch
einlegt, aber ohne Anwalt
-
jetzt wird geklagt, da verteidigt sich der Betroffene ungeschickt
selber - oder nimmt auf die Schnelle einen Anwalt, der keine Zeit
hat sich bei dem bißchen Geld richtig einzuarbeiten
- und siehe da, der Richter übernimmt die formaljuristisch
clever ausgereizten Argumente des Betrüger Anwalts.
Und schon hat man ein richterlich abgesegnetes Urteil,
mit dem man andere Betroffene
von der juristischen Aussichtslosigkeit ihrer Gegenwehr überzeugen kann. Mehr
zu diesem Thema |
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