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Debicontrol GmbH - Inkassomethoden (Schweiz) - Die Branchenbuch-Masche

DebiControl GmbH (gegründet Februar 2006)
Anschrift
Staldenbachstrasse 30, 8808 Pfäffikon SZ
Geschäftsführer Markus Martin Bortolini und Marc Peter Christoffel
Gesellschafter Gesellschafterin ohne Zeichnungsberechtigung: TIW GmbH; ab Juni 2006 Gesellschafterin: tenuis ag
Mitarbeiter: Prokuristin: Brunner, Anita Elfriede; von Juni bis November 2006 Prokurist:lin, Hans Ulrich ab November 2006
Um zahlungsunwillige Opfer einzuschüchtern, kam man auf die bahnbrechende Idee, eine hauseigene Inkassofirma zu gründen.
So ist die DebiControl GmbH mit SFr 50 000 Stammkapital als Gesellschafterin an der B und P Dienstleistungen beteiligt, während im Gegenzug die B und P Dienstleistungen GmbH mt einem Stammkapital von SFr. 20 000.00 und die Printus Verlag AG mit einem Aktienkapital von SFr. 100 000.00 an der DebiControl beteiligt sind (mehr Info ). Wie bei der B und P Dienstleistungen, stellen Christoffel und Bortolini die Geschäftsleitung der DebiControl.
Aber so, wie Markus Bortolini und Marc Christoffel sich das mit der DebiControl GmbH vorgestellt hatten, läuft es nicht:
23. April 2007 "...auch das Bezirksgericht Arbon hat am 5. April 2007 ein Rechtsöffnungsgesuch der Debi Control abgewiesen. Ein paar Kernsätze daraus: «Nach allgemeiner Lebenserfahrung sollte man davon ausgehen können, dass die wichtigsten Vertragspunkte wie Leistung und Gegenleistung im Haupttext eines Vertrages sowie in üblicher Schriftgrösse vermerkt sind.» Und: «Es ist durchaus anzunehmen, dass die Firma B und P absichtlich den Preis für den Eintrag zu verstecken versucht, um so eher unwissende Kunden zu gewinnen.» Und: «Das Geschäftsgebaren der Gläubigerin widerspricht dem Grundsatz der Lauterkeit im Geschäftsverkehr.» Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp, Tel. 044 266 17 47
08. Mai 2007 "... Noch ein Sieg vor Gericht. Der Gerichtspräsident des Gerichtskreises IV Aarwangen-Wangen hat das
Rechtsöffnungsgesuch der Debicontrol am 30. April 2007 ebenfalls abgewiesen. Das Gericht schreibt, es liege nahe, dass das Bortolini-Formular «eine arglistige Täuschung» darstelle. Das Formular sei unklar, mehrdeutig und irreführend gestaltet.
Das Argument des Opfers, es sei getäuscht worden, sei glaubhaft. Das Vorgehen von Bortolini/Christoffel sei «objektiv betrachtet irreführend und auf Täuschung ausgelegt». Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp
Quelle: http://www.adressbetrug.com/2006/03/09/ch-telefon-ch-noch-eine-abzocker-masche/

Juristisch

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Wer verdient bei der Abzocke mit?
Hintergrund: Giuliano Wildhaber
INKASSOMETHODEN
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE