Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie hier:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | DPMA | BAV | AADW | ÖAVV |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Aktuell | Newsübersicht |
Erfahrungen geschädigter Verlage | Die rechtliche Lage | Liste der gewonnenen Prozesse |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht | Newsübersicht Europaparlament |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Handelsregisterzentrale / AHR Finance - Inkassomethoden

Der Trick: Unterschriftenerschleichung mit einer Variante des Henghuber-Formulars

NEWS
12.02.2007 Landgericht Berlin (Geschäftszeichen 52 O 49/07) untersagt Thomas Fink und Andreas Heck das Versenden von Faxen zum Zwecke der Werbung (mehr Info hier)

Handelsregisterzentrale für Industrie, Handel und Gewerbe
Anschrift 1
Postfach 100402, 55129 Mainz bzw. Postfach 42124455070, 55136 Mainz
Anschrift 2 IFritz-Kohl-Str. 5, 55122 Mainz Tel: +49.6131 / 678795 Fax: 06131 / 90894985
Verantwortlich: Thomas Fink
Gewerberegisterzentrale für Industrie, Handel & Gewerbe
Rückfax an 030-700143 1213 (Vorwahl Berlin)
AHR-Finance
"ein Unternehmen der H&H Unternehmensgruppe"
Anschrift
Albigerstraße 36, 55239 Gau Odernheim www.ahr-finance.de; www.buerosyseme-rm.de
Verantwortlich Andreas Heck aus Gau-Odernheim, *09.03.1979 und Raphael Hahl aus Flomborn, *02.06.1966

Die Inkassomethoden
Erfahrungen mit der Handelsregisterzentrale
Wer die Rechnung nicht zahlt
Wer nicht zahlt, dem wird jetzt mit der Creditreform gedroht. Merkwürdig: Im selben Mahnschreiben erklärt die Handelsregisterzentrale dann
"Die Forderung aus unten genannter Rechnung wurde durch einen Factoring - Vertrag von der Handelsregisterzentrale.de - Gewerberegister-online.com an die
AHR-Finance, Albigerstraße 36, 55239 Gau Odernheim verkauft und abgetreten. ...Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an die AHR - Finance unter folgender Bankverbindung geleistet werden
Postbank Stuttgart Konto 131 609 703 BLZ 600 100 70 St.Nr. 03/001/4204/9 Finanzamt Bingen - Alzey "
Bei der Gelegenheit schlägt die Handelsregisterzentrale trotzdem auch gleich noch wucherische 25 Euro Mahngebühr drauf.
Etwa 1 Monat später

Wer jetzt trotzdem nicht zahlt, erhält eine Mahnung der AHR-Finance, die berechnet zusätzlich zu den 25 Euro Mahngebühr gleich noch 5% Verzugszinsen. Da sind dann nochmal ca. 40 Euro mehr zu zahlen.

Wieder etwas später
macht die Handelsregisterzentrale ein Vergleichsangebot, obwohl sie die Forderungen doch bereits nach eigener Aussage verkauft und abgetreten hatte.
Einige Wochen später
kommt erneut ein Schreiben der AHR - Finance, in dem sie mit einem Mahnverfahren droht, sollte man jetzt immer noch nicht zahlen. Bei der Gelegenheit werden dann aus den 5% Verzugszinsen einfach 10% Verzugszinsen gemacht.
Die Domain ahr-finance.de
ahr-finance.de nennt sich die Domain der AHR-Finance.
Registriert hat die Domain Andreas Heck, Buerosysteme Rhein Main, Robert-Koch-Strasse 35, 55129 Mainz - diese Adresse nutzt auch die Handelsregisterzentrale - siehe Impressum von gelbe-seiten-info.com
Übrigens nutzen die Handelsregisterzentrale und die AHR die gleiche Software für ihre Mahnschreiben.

AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
(Klägerin war hier die DPM Presse- und Medienverlag GmbH)

"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."


Erfahrungen und Gegenwehr

siehe auf der Firmen-Hautseite

TIPP: Sollte sich ein Inkassounternehmen (oder Anwalt) bei Ihnen melden und keine Originalvollmacht vorlegen, antworten Sie innerhalb von 2 Tagen etwa wie folgt:

"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurück".

Um diesen "Angriff" nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben/Rückschein verschickt werden.

INKASSOMETHODEN
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE