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Infos zu AktivaInkasso GmbH

AktivaInkasso Ass. jur. Eliane Becker-Lerner
Anschrift 1
Mittlerer Giesenweg 4, 55599 Meisenheim
Anschrift 2 Industriestr. 36 in 55543 Bad Kreuznach
Kontakt www.aktivainkasso.de; Tel: +49 (0) 671 / 796 69-0; Fax: +49 (0) 671 / 796 69-10
Finanzamt Bad Kreuznach St.Nr. C6/001/3092/9
Mitarbeiter: Sarah Stenzhorn, Tine Fasig,
Die Bankverbindung
Sparkasse Rhein-Nahe BLZ 560 501 80 KTO 100 785 74
Bank Austria AG, A-Salzburg BLZ 120 00 KTO 438 323 800
Neue Aargauer Bank, CH-Baden Clearing 5881 KTO 0885-520482-91
Geldeintreiber für dubiose Anzeigenverlage
Vernetzung
Interessant ist die auf den Geschäftsbriefen angegebene Adresse des Servicebüros. Das befindet sich nämlich in der Industriestr. 36 in 55543 Bad Kreuznach.
Dorthin soll man sich bei Schriftwechsel und Rückfragen wenden - nicht etwa an die Adresse in Meisenheim.
Alle diese Firmen haben eins gemeinsam: Markus Schmitt war oder ist Geschäftsführer.
Markus Schmitt und Silke Mürlebach haben 2001 zusammen die Wort/Bildmarke "Aktivainkasso" schützen lassen - Zustelladresse ist die Industriestr. 36, Bad Kreuznach.
Kommentar:
Die Vermutung liegt nahe, dass die Inkassofirma für die Verwendung des Begriffs und des Logos AktivInkasso an die Markeninhaber Lizenzgebühren abführt. Auf diese Weise können Schmitt und Mürlebach an den Einnahmen der Inkassofirma mitverdienen.
Wenn z. B. die Inkassofirma das Geld für die ergaunerte Unterschrift der Inprint International AG eintreibt, kassiert Schmitt zweimal: als Director der Inprint International Ltd. und als Markeninhaber.
www.aktivainkasso.de
Die Webseite ist Anfang Oktober 2008 noch im Aufbau und ohne Inhalte. Registriert hat die Domain nicht etwa Frau Becker-Lerner, sondern Silke Mürlebach, Excellent Reise-Service GbR, Industriestr. 36, 55543 Bad Kreuznach - exakt dort, wo sich das "Servicebüro" des Inkassounternehmens befindet.
Auch hier liegt der Verdacht nahe, dass Silke Mürlebach vom Inkassounternehmen Geld für ihre "Dienstleistung" kassiert - siehe auch "Der Dienstleister-Trick"
Juristisch
TIPP: Sollte sich das Inkassounternehmen bei Ihnen melden und keine Originalvollmacht vorlegen, antworten Sie innerhalb von 2 Tagen etwa wie folgt:

"Unter Hinweis auf § 174 BGB weise ich sämtliche Erklärungen in Ihrem Schreiben vom .... mangels Vorlage einer Originalvollmacht zurück".

Um diesen "Angriff" nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben/Rückschein verschickt werden.

Urteil AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten
(Klägerin war hier die DPM Presse- und Medienverlag GmbH)

"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."

Erfahrungsberichte
Oktober 2008
Ich bin auf die Masche hereingefallen und habe der Firma Promedia bereits einiges Geld bezahlt. Ebenfalls zu dieser Firma gehört die Admen Media plus AG in Zug. Vertreten werden beide Firmen in Österreich durch die Aktivainkasso Eilane Becker-Lerner Tel: +49-6717-96690.
Aufgegeben werden alle Rechnungen (Promedia, Admen und Aktivainkasso) in Frankreich!!

DER SCHWEIZER ZWILLING:
Die Direct Inkasso GmbH
INKASSOMETHODEN
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
DIE RECHTSLAGE IN
JURISTISCH
IN EIGENER SACHE