Hinweis zur Suche bei GOOGLE: Immer wieder gelingt es Firmen, GOOGLE unter Druck zu setzen, bestimmte unserer Informationen aus den Suchergebnisseiten bei GOOGLE.de zu entfernen.
Die unzensierte GOOGLE-Suchmaschine für Deutschland finden Sie hier:
Diese Seiten werden immer wieder Opfer von sog. DDoS-Attacken (zur Erklärung siehe folgende Seite bei http://de.wikipedia.org/wiki/Ddos.) Für den Fall, dass diese Infoseite einmal nicht erreichbar sein sollte, notieren Sie sich folgende Emailadresse (attackenabwehr@gmail.com).

| Datenschutzerklärung / Wichtiger Hinweis | Home | Wir über uns | Netzwerke | Namensliste | Länderübersicht | Feedback | Die Witzeseite | Vorsicht Zensur! | DSW | DPMA | BAV | AADW | ÖAVV |
Anzeigenfirmen
| Startseite Anzeigenfirmen | Aktuell | Newsübersicht |
Erfahrungen geschädigter Verlage | Die rechtliche Lage | Liste der gewonnenen Prozesse |
Adressbuchfirmen
| Startseite Adressbuchfirmen   |   Aktuell | Liste der Adressengräber | Newsübersicht |

 

 

Wir sind für unsere Arbeit auf Spenden angewiesen. Bitte beteiligen Sie sich, wenn Sie diese Seiten nützlich fanden

Kommentar zum Mahnschreiben von Rechtsanwalt Betz im Juli 2007

Hans- Helmut Betz , Rechtsanwalt

Mahnschreiben Betz im Juli 2007


Neuer Angriff vom Branchenklick


 
Rechtsanwalt Betz schreibt wieder Betroffene an, die auf den „Branchenbuch“ Trick  der Branchenklick GmbH hereingefallen sind und will Kasse machen.
 
In dem Schreiben hört man natürlich kein Wort davon, dass das „Branchenbuch“ Formular gerichtlich als betrügerisch erkannt und verboten worden ist.  Als Anwalt weiss Betz natürlich auch, dass es gesetzlich verboten ist, aus betrügerischen Geschäften „Früchte“ zu ziehen – aber Betz versucht es trotzdem – und leider mit Erfolg, denn die meisten seiner Opfer kennen die Wahrheit nicht und zahlen lieber..
 
Dass Herr Betz nicht gerade ein ehrlicher oder ehrenhafter Vertreter seines Standes ist, haben wir ja schon früher bemerken können – schließlich arbeitet er seit Jahren für Betrüger mit unsauberen Argumenten und irreführenden und nötigend wirkenden Methoden.
siehe die Methoden des Anwaltes Betz
 
Und auch dieses Mal sind seine unsauberen Drohgebärden bemerkenswert.
 
Er macht Druck, indem er behauptet, dass inzwischen (also neuerdings) eine Münchner Großkanzlei beauftragt worden sei. Klage auf Zahlung zu erheben. Als Ergebnis dieser Beauftragung seien einige Urteile zugunsten der Branchenklick GmbH ergangen. Er zitiert dann ein Nürnberger Urteil --- aber das ist vom April 2006 
Betz tut so, als wenn das der neueste rechtliche Stand der Dinge ist – das Ergebnis der nunmehr erfolgten Beauftragung einer Münchner Großkanzlei - und nicht die gerichtliche Erkenntnis, dass das „Branchenbuch“ Formular betrügerisch ist.
 
Er zitiert dann noch weitere Urteile ohne Datum, in denen angeblich die Gerichte geurteilt haben, dass die Opfer selber Schuld sind.
 
Trotzdem darf man diesen Angriff nicht unterschätzen. Es ist gut möglich, dass die Branchenklick GmbH nun versucht, die strafrechtlichen Ermittlungen zu kontern, indem zivilrechtlich gegen den einen oder anderen „Dummen“ vorgegangen wird. Wenn es gelingt, von 10 Prozessen auch nur einen zu gewinnen, dann hat man ein wichtiges Argument gewonnen gegen die strafrechtlichen Ermittlungen, die momentan in München laufen. Und das passiert – ein schlecht informierter Amtsrichter, ein dusseliger Anwalt – und schon ist's passiert
 
siehe das Urteil von Pirmasens
 
Nur wenn Betroffene entschieden gegensteuern, geht diese Rechnung nicht auf.
 
Nach so einem Brief von Betz gilt als bester Rat:
 
1. Strafanzeige wegen Betrugsversuch in München erstatten (siehe oben...)
2. Betz bei der Anwaltskammer in München melden
3. Einen Anwalt – der sich mit Adressbuchschwindel nachweislich auskennt – nehmen und Feststellungsklage einreichen.

zur Liste mit Rechtsanwälten, die sich mit Adressbuchverträgen auskennen

Die Inkassomethoden des Rechtsanwalt Betz
INKASSOMETHODEN
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE