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Rechtsanwalt Klaus Oellers und seine Methoden

RA Klaus Öllers (Oellers) arbeitet(e) für die Adressbuchschwindler
  • und seine Kanzlei für die Cash Force (= Eike Wagenführ) , welche Forderungen von Herrn Henghuber übernommen hat. (2002 - 2004)
  • Zusammen mit RA Frank Lergenmüller arbeitet er außerdem für den Adressbuchschwindler Online Datenerfassung/ Michael Nieschulze, der seit dem Verbot des "Henghuber" Formulars von England aus in Deutschland mit dem verbotenen Formular auf Kundenfang geht. August 2005

RA Klaus Öllers (Oellers) firmiert(e)

mit dem Absender "(".....") Königsallee 60 G - 40212 Düsseldorf. (2002 - 2004)

Herr Öllers hat lange Zeit verhindern können, dass das "Henghuber Formular" endgültig verboten wurde. (Siehe die juristische Geschichte der Henghuber Formulare). Darüberhinaus erntete er die Früchte dieser aufschiebenden Tätigkeit, indem er als Geldeintreiber für die Herren Ludwig Henghuber und Wolfgang Lohmüller agierte
September 2004 - Öllers Anwaltskanzlei arbeitet nun auch für die Firma Cash Force (per RA Frank Lergenmüller). November 2004
(Die Cash Force versucht auch heute noch (November 2004) als Aufkäufer von unterschriebenen Formularen mit den verbotenen Henghuber Formularen Geld zu verdienen - mit einem Formular also, das vom obersten Gerichtshof - dem BGH verboten wurde mehr Info). Aber durch ein BGH Urteil lässt sich diese Kanzlei nicht vom Geld verdienen abhalten.
Lohmüllers Geldeintreiber RA Oellers und seine Methoden - November 2003 OLG hat inzwischen Formular verboten
Oktober 2003
Der Geldeintreiber von Herrn Lohmüller - der RA Oellers, verschickt Briefe, in denen er erklärt, dass das Landgericht Düsseldorf bestätigt habe, dass das Formular rechtlich nicht zu beanstanden sei. Außerdem legt er z. B. ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf bei, in dem eine "Geld zurück" Klage abgewiesen wurde, da nach Ansicht des Richters keine arglistige Täuschung vogelegen habe. (Anderslautende Entscheidungen siehe hier). Darüber hinaus "regt er an", telefonisch die Angelegenheit zu klären. Und wider besseres Wissen tut er so, als seien die Formulare rechtlich unantastbar. ("...Damit ist ein wirksamer Vertrag geschlossen worden..." )
Vorsicht Telefon-Trick
In seinen Mahnbriefen bietet Herr Oellers an, man solle sich doch bei einem Telefonat einigen. ("...regen wir an, telefonisch eine außergerichtliche Lösung zu suchen..."

Herr Öllers ist Rechtsanwalt - also juristischer Fachmann - Sie sind Laie. D. h. Sie sind den juristischen Argumenten des Herrn Öllers in einem Telefonat schutzlos ausgeliefert und lassen sich unter dem Eindruck dieser Argumente wohlmöglich in eine Vereinbarung hereinreden. Solche Vereinbarungen sind "Vergleiche". Ein Vergleich kann nicht mehr angefochten werden. Er ersetzt den Formularvertrag - und die Tatsache, dass das Formular betrügerisch ist spielt dann keine Rolle mehr. 
So kann man eine illegale Forderung also in eine legale Forderung umwandeln.
(2002 - 2004)
Widerrechtliches Früchteziehen

Im November 2002 bestätigte Herr Öllers schriftlich einen Vergleich, der durch ein Telefonat zustandegekommen war. Der Telefontrick hatte also wieder einmal funktioniert.

Das Besondere: Während Herr Öllers diesen "Kunden" abkassiert, ist ihm voll bewusst, dass das Formular wettbewerbswidrig ist. Das OLG Düsseldorf hatte nämlich am 25.  4. 2002 entschieden, dass das Formular wettbewerbswidrig sei. Herr Öllers war es selber, der in diesem Prozess den Online Verlag vertreten hatte - er wusste also ganz genau, dass das Formblatt als irreführend verurteilt worden war.  Das hielt ihn jedoch nicht davon ab, weiterhin abzukassieren.
Rechtliche Darstellungen und Behauptungen wider besseres Wissen 2002 - 2004
Mit Zitaten aus Urteilen und Rechtskommentaren versucht Herr Öllers den Eindruck zu erwecken, als sei unbestreitbar ein gültiger Vertrag zustandegekommen. Er tut dies wider besseres Wissen, denn natürlich kennt er die Urteile, in denen die Formulare als betrügerisch, als Bauernfängerei, arglistig täuschend usw. eingestuft werden.
Mehr noch: Herr Öllers hat den Online Verlag vertreten, als der DSW versuchte, die Formulare mit einer einstweiligen Verfügung verbieten zu lassen. Herr Öllers weiß also gerade aus diesen Prozessen, wie umstritten die von ihm verteidigten Formulare sind und dass sie bereits mehrfach gerichtlich verboten wurden.
siehe auch die juristische Geschichte der Henghuber Formulare
Veraltete Urteile - falsche Aktenzeichen
Zu den Tricks des Herrn Öllers gehört es auch, Urteile zu zitieren, die durch die aktuelle Rechtsprechung längst überholt sind. z. B. zitiert er das AG München 35 C 05363/00 ohne Datum - ("Wer eine Urkunde ungelesen unterschreibt..."). Aber das Aktenzeichen ist falsch. Ohne Datum kann man lange suchen...
Es gibt aber tatsächlich ein passendes Urteil - allerdings mit dem Az 155 C 05363 / 00 aus dem Juni 2000 - ein Betroffener hatte sich äußerst ungeschickt und ohne anwaltliche Hilfe verteidigt - aber was schlimmer ist: NACH diesem Urteil (nämlich am 17. 8. 2000 hatte das OLG München das Formular als wettbewerbswidrig verurteilt - und das wusste Herr Öllers natürlich ganz genau.
So etwas nennt man gezielte Desinformation. Es stellt meiner Ansicht nach einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht eines Anwalts dar. Hier wird die juristische Unkenntnis des angesprochenen Laien voll ausgenutzt - das ist nicht nur unehrlich, sondern Bereicherung mit unlauteren Methoden.
Standeswidriges Verhalten
Auch nachdem sich ein Betroffener per Anwalt vertreten ließ, wendete sich Herr Öllers weiter direkt an den Betroffenen. Das ist standeswidriges Verhalten - also ein Fall für die Rechtsanwaltskammer. Zuständig ist für solche Fälle die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Scheibenstr. 17, 40479 Düsseldorf
Wie ernst sind die in den Mahnbriefen zitierten betrügerfreundlichen Urteile zu nehmen?
... Wahr ist leider, dass es Urteile gibt, in denen Adressbuchschwindler gewonnen haben. Wenn man solche Urteile auch heutzutage Gottseidank mit der Lupe suchen muss. Denn die Gesamtbilanz der Urteile ist überwältigend positiv - seit die Betroffenen Widerstand leisten, haben immer mehr Richter und Gerichte erkannt, was hier abläuft. Und solche Urteile, wie sie der Herr Oellers verschickt, sind heute kaum noch denkbar.
Mehr Hintergrund Material zu Lohmüllers "Online Verlags Gesellschaft mbH (für die Herr Öllers ja besonders intensiv arbeitet(e)
INKASSOMETHODEN
EUROPAPARLAMENT UND ADRESSBUCHSCHWINDEL
IN EIGENER SACHE