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Liste der gewonnenen Feststellungsklagen

Infoseite "Feststellungsklagen"

Gegen Firma Anwalt des Betroffenen mehr Info oder Urteil
Feststellungsklage gegen DAD Deutscher Adressdienst GmbH
"Anschreiben und Formular sind geeignet, bei einem unsorgfältigen Leser einen Irrtum hervorzurufen. Wer jeweils nur die Überschriften und Anfange liest und den Rest lediglich überfliegt, kann den eigentlichen Erklärungsgehalt leicht übersehen..."

Rechtsanwalt Thamm / Mannheim

AG Hamburg-Barmbek 822 C 415/09 vom 08.03.2010

Feststellungsklage gegen DAD Deutscher Adressdienst GmbH
"Die Beklagte hat sich ihre Ansprüche gegen den Kläger durch einen Betrug gemäß § 263 StGB verschafft...."

Rechtsanwalt Thamm / Mannheim AG Hamburg-Barmbek 822 C 420/09 vom 05.03.2010
German-Ja GmbH kassiert Versäumnisurteil (Feststellungsklage)
"...Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, aufgrund des...unterzeichneten Formulars der Beklagten an die Beklagte insgesamt 2213,40 Euro zu bezahlen..."
Rechtsanwalt Thamm / Mannheim AG Ingolstadt AZ 12 C 2300/09 vom 21.01.2010
Verlagsgesellschaft für Polizeipublikationen mbH (GF: Eva Müller) kassiert Versäumnisurteil und muss 338,50 Euro nebst Zinsen seit dem 05.09.2008 an die Klägerin zahlen. Rechtsanwalt Thamm / Mannheim AG Lübeck 25 C 2942/09 vom 12.01.2010
TSV-Telekommunikationsservice Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH muss 1.082,90 Euro zurück zahlen Rechtsanwältin Dr. Beyer, 50672 Köln AG Krefeld 7 C 249/09 vom 04.11.2009
Die Entgeltregelung ist überraschend im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ist...
die Zusendung eines "Antrags-Formulars", das in erster Linie zur Überprüfung von bereits voreingetragenen Daten..auffordert, lässt nicht zwingend die Entgeltlichkeit des Angebots erwarten...
Die Klägerin hat einen Anspruch auf Ersatz der ihr entstandenen vorgerichtichn Anwaltskosten...
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH hat keinen Anspruch auf Zahlung, da u. a. das Formular dazu geeignet ist, Gewerbetreibende und Freiberufler zu überrumpeln, indem die dort üblichen Geschäftsroutinen ausgenutzt würden... Rechtsanwalt Thamm / Mannheim AG Rostock 49 C 378/08 vom 05.03.2009
Spektrum24 GmbH muss überwiesenes Geld an die Betroffene zurückzahlen. "...Sie (die Klägerin) hat die Zahlung ohne Rechtsgrund geleistet, weil kein Vertrag zustande gekommen ist und der Beklagten daher keine Forderung zustand..." Rechtsanwalt Thamm / Mannheim AG Worms 6 C 102/08 vom 08.09.2008
Feststellungsklage gegen Thomas Fink (Handelsegisterzentrale): "...Formular erweckt durch Wortwahl und äußere Gestaltung den Eindruck, es handele sich um...ein offizielles überregionales Gewerbeverzeichnis..." Formularmuster
Rechtsanwalt Thamm AG Mainz AZ: 80 C 369/07 vom 03.06.2008
Feststellungsklage gegen F und H Verlagsgesellschaft mbH, Düsseldorfer Str. 81-85, 40667 Meersbusch Rechtsanwalt Thamm AG Neuss AZ: 84 C 1986/08 vom 29.05.2008
Feststellungsklage: Direkt Marketing / Christina Winter verliert Prozess am AG Bingen am Rhein. "Die Parteien haben keine hinreichend konkreten Vereinbarungen getroffen, was Gegenstand der Leistungspflicht der Beklagten geworden sein soll..."
AG Bingen am Rhein AZ 2 C 79/07 vom Februar 2008
Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K.) hat keinen Anspruch auf Zahlung von 1 950,50 Euro Rechtsanwalt Thamm AG Ingolstadt AZ 10 C 714/07 vom 12.09.2007
Sven Wagner (Telefonbuchverlag Wagner e.K. in Kösching) hat keinen Anspruch auf Zahlung Rechtsanwalt Thamm AG Ingolstadt AZ 11 C 858/07 vom 05.09.2007
Telefonbuchverlag Wagner, Kösching - Sven Wagner hat keinen Anspruch auf Zahlung Rechtsanwalt Thamm AG Ingolstadt AZ 15 C 874/07 vom 08.08.2007
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH hat keinen Anspruch auf Zahlung Rechtsanwalt Thamm AG Rostock 07.06.2007 AZ 49 C 453 / 06
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH "...nach Auffassung des Gerichts war die Gestaltung des Formulars bewusst so gewählt worden, dass zumindest der flüchtige Leser davon ausgeht, es handele sich lediglich um die Bestätigung eines bereits bestehenden Vertrages, bzw. der Richtigkeit der angegebenen Daten..." Rechtsanwalt Thamm AG Rostock 07.06.2007 AZ 49 C 407 / 06
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH / Herbert Rossa
"...musste der Beklagten doch klar sein, dass dieses Formular mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden ist. Diese Unsicherheiten hätte die Beklagte durch Änderungen bei der Gestaltung des Formulars - etwa durch deutliche Heraushebung des Preises - mit einfachen Mitteln beseitigen können. Dass sie dies nicht getan hat, zeigt zur Überzeugung des Gerichts deutlich, dass es der Beklagten gerade auch auf die Täuschungsgeeignetheit des Schreibens ankam..."
Rechtsanwalt Thamm AG Rostock 29.06.2007 AZ 49 C 513 / 06
MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH / Herbert Rossa "...Die Ermittlung des wirklichen Willens des Klägers gem § 133 BGB ergibt, dass dieser überhaupt keine Willenserklärung abgegeben hat, die darauf gerichtet war, einen kostenpflichtigen Anzeigenauftrag abzugeben. Ihm fehlte das entsprechende Erklärungsbewusstsein; dies war für die Beklagte auch erkennbar..." Rechtsanwalt Thamm AG Rostock 29.06.2007 AZ 43 C 426 / 06
s-find (Karl Schleicher) hat keinen Anspruch auf Zahlung. "...§ 123 Abs. 1 BGB erlaubt die Anfechtung einer Willenserklärung, wenn die Betreffende zu deren Abgabe durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist....Für das Vorliegen einer Täuschung ist es zudem nicht erforderlich dass die Angaben objektiv falsch waren. Es genügt, wenn sie irreführend sind (Münchener Kommentar zum BGB - Kramer, 5. Auflage 2006, § 123 Rn. 15)..." Rechtsanwalt Thamm AG Ingolstadt Juni 2007 AZ 15 C 1741/06
Branchenklick GmbH - "..Die Beklagtenpartei befand sich aufgrund ihres ablehnenden Schreibens zur gewünschten Vertragsaufhebung vom 31.8.2006 ab diesem Zeitpunkt mit der letztlich dann doch zugestandenen Stornierung in Verzug, so dass es sachgerecht erscheint, ihr auch insoweit die durch die Klageerhebung verursachten Kosten anzulasten..." Rechtsanwalt Thamm 09.03.2007 - AG München - 272 C 30329/06
Blue Eye Media Net Ltd. - "... Die Gesamtaufmachung des Formulars erweckt bei dem Durchschnittskunden den Eindruck, dass der Eintrag kostenlos ist. Die Zahlungsverpflichtung ist mithin nicht Vertragsbestandteil geworden..." Rechtsanwalt Thamm 02.02.2007 - AG Hamburg - 34C C 324/06
Blue Eye Media Net Ltd. - Versäumnisurteil: "...Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte einen Betrag von insgesamt 2 034,64 Euro, aufgrund des am 26. April 2006 unterzeichneten Formulars zu bezahlen..." Rechtsanwalt Thamm 20.01.2007 - AG Hamburg - 35A C 402/06 > > >
Branchenklick GmbH - "...ergibt sich, dass die Tatbestandvoraussetzungen eines versuchten Betruges seitens der Beklagtenpartei zum Nachteil der Klagepartei vorlagen..." Rechtsanwalt Thamm 02.10.06 - AG München - Az 281 C 9753 / 06 Klage gewonnen > > >
Thomas Mauerer kassiert lieber Säumnisurteil, statt sich gegen Feststellungsklage zu wehren und Urteilsbegründung hinzunehmen - offensichtlich reicht es ihm, diejenigen abzuzocken, die zahlen und dann verdrängen. Rechtsanwalt Thamm 15. 3. 06 - AG Ingolstadt - Säumnisurteil- Az 13 C 2660_05)
Online Branchenmarketing k.s., Aue - Ges. nach tschechischem Recht Rechtsanwalt Thamm Klage gewonnen > > >
Construct Data (> > >) = Fair Guide Ra. Theisen  > > >

Klage gewonnen  > > >

Cash Force ( > > >  ) = Henghuber Formular Ra. Scheichen-Ost   > > >

Klage gewonnen   > > >

Online Branchenclick ( > > > ) = Henghuber Formular Ra Scheichen Ost   > > >

Klage gewonnen   > > > + > > >

Branchenonlinebuch = Michael Weber ( > > > ) = Henghuber Formular) Rechtsanwalt Thamm

Klage gewonnen   > > > +
LG Hamburg 332 S 9/05 | AG Hamburg 31C C 134/04

Tomacom Verlags GmbH Ra. Klaes > > >

Klage gewonnen   > > >
(keine Feststellungsklage sondern eine "Geld zurück" Klage)

GST Verlag Rechtsanwalt Thamm

Klage gewonnen   > > > (pdf)

OBB = Onlinebranchenbuch.com GmbH " Stefan Kindler >>> Rae Thalhofer und Kollegen > > > Nachdem Feststellungsklage erhoben wurde verzichtete der OBB auf seine Forderungen - die Klage konnte daraufhin zurückgenommen werden.
OBB = Onlinebranchenbuch.com GmbH " Stefan Kindler >>> Ra Dr. Christof Heußel  42103 Wuppertal > > > Nachdem Feststellungsklage angedroht wurde verzichtete der OBB auf seine Forderungen.
OBB = Onlinebranchenbuch.com GmbH Rechtsanwalt Thamm

Klage gewonnen > > >

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