Übersicht über die aktuellen Interventionen hinsichtlich irreführender Erlagscheinwerbung
Ein Schwerpunkt der über 50jährigen Tätigkeit des Schutzverbandes ist immer schon die Bekämpfung
unlauterer Erlagscheinwerbung gewesen. So hat er maßgeblich mit seiner Interventionstätigkeit insbesondere in den letzten Jahren die strenge Rechtsprechung zum § 28a UWG geprägt (siehe den Wettbewerbskommentar von Marcella Prunbauer in dieser Ausgabe).
Nachdem diese Fälle alle Branchen betreffen und wir der Ansprechpartner in Österreich für die
betroffenen Unternehmer sind, bieten wir einen Überblick über die aktuellen Interventionen (siehe
die Übersicht in RuW 160 vom Februar 2003).Dabei haben wir jeweils angeführt, wenn ein
gerichtlicher Titel besteht bzw Beugestrafen verhängt worden sind, welche übrigens vom
Gericht eingehoben werden und dem Staat Österreich zukommen. Erfreulicherweise sind diese Strafen in den letzten Jahren immer weiter gesteigert worden und haben schon bis zu € 40.000,-- pro Verstoß betragen.
Während die wettbewerbsrechtliche Intervention Wirkung zeigt und zumindest dazu führt, dass solche
Irreführenden Aussendungen nicht überhand nehmen, ist die Staatsanwaltschaft trotz umfassender Anzeigen über diese unserer Ansicht nach betrügerischen Praktiken sehr zurückhaltend.
Das Gleiche gilt für die Bezirksverwaltungsbehörden bei Anzeigen nach § 28a UWG, weil ihnen die Judikatur des OGH oft nicht bekannt ist.
Bei unseren Fällen haben wir die Interventionen in Gruppen zusammengefasst, nachdem sehr ähnliche
Formulare von unterschiedlichen Personen verwendet werden bzw wir auch gegen manche Erlagscheinschwindler mehrmals einschreiten mussten.Dabei besteht einerseits immer wieder ein
konzertiertes Zusammenwirken. In anderen Fällen dürften aber auch einfach nur Nachahmer mit
demselben Formular auftreten, wobei wir diese auch einer Gruppe zuordnen.
Faustka-Gruppe - Öffentliches Handels- und Gewerberegister
Hier wurden erstmals 2001 Eintragungsofferte für ein Öffentliches Handel- und Gewerberegister
ÖHG wie abgebildet von einem Thomas Faustka verschickt. Aufgrund unserer Klage hat der OGH
dann diese Aussendung als klaren Verstoß gegen § 28a UWG verurteilt (siehe RuW 160, Wettbewerbsjudikatur).
Der rechtskräftige Vergleich ist vom 19.12.2002.
Nach der Verhängung von Beugestrafen in der Höhe von 2 x € 1.500,-- und dreimal € 3.000,-- aufgrund wiederholter Aussendungen sowie € 7.500,-- wegen verbotener Fruchtziehung hat Thomas Faustka seine Tätigkeit einmal eingestellt. Allerdings wurden wenig später die fast identen Formulare von einer Silvia Weiss versandt. Hier wurden nach der einstweiligen Verfügung Beugestrafen von € 7.210,--, € 16.000,--, € 24.000,-- und € 40.000,-- verhängt. Der rechtskräftige Titel ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 20.1.2005.
Daraufhin wurde die Versendung von einem Thomas Höbarth (Unterlassungsvergleich vom 21.9.2004)
fortgesetzt.
Aufgrund weiterer Aussendungen nach der einstweiligen Verfügung wurde er zu Beugestrafen von € 8.000,--, 2 x € 16.000,-- und € 18.000,-- verurteilt. Dann wurden die wieder praktisch identen Aussendungen von einem Stefan Gärtner (Unterlassungsvergleich vom 4.3.2005) durchgeführt, wobei alle diese Personen auch durch die gleiche Rechtsanwältin vertreten sind.Ganz aktuell ist nun ab Jänner 2005 das gleiche Formular von einer Roboton SL mit Sitz in Palma de Mallorca, Spanien versandt worden. Hier
haben wir wiederum Klage gegen diese Firma und den Prokuristen (Thomas Faustka) eingebracht. Außerdem wurde eine umfassende Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschaftspolizei übermittelt,
nachdem auch schon vorher Anzeigen erfolgt sind.
Uhl-Gruppe – Register für Handel, Gewerbe und
Industrie
Hier sind erstmals Werbeschreiben für dieses Register im Oktober 2004 erfolgt, wobei die Aussendung ebenfalls unten abgebildet ist. Als Absender dieser irreführend gestalteten Eintragungsofferte scheint eine HRDATA s.r.o. mit Sitz in Brünn, Tschechien auf. Die angegebene Domain www.hr-data-info.com war auf eine HR-Data Dr. Werner Uhl KEG mit Sitz in Wien eingetragen.
Aufgrund unserer Unterlassungsaufforderung wurde die österreichische Firma zwar gelöscht, die Aussendungen aber nach einiger Zeit wieder fortgesetzt, wobei zahlreiche Schreiben ebenfalls
auf eine massive Versendung hinweisen.
Am 1.4.2005 ist nun Klage gegen die HRDATA s.r.o. und den im tschechischen Firmenbuch aufscheinenden Gesellschafter Dr. Werner Uhl eingebracht worden. Auch bei der Domain scheint Werner Uhl als „Owner“ und eine österreichische Firma als technischer Kontakt auf.
Sehr ähnliche Formulare wurden schon im Juni 2002 von einer HKI s.r.o. ebenfalls aus Brünn versandt. Hier sind wir gegen die dahinter stehende österreichische Firma HKI-Mayerhofer KEG außergerichtlich eingeschritten, wobei die Aussendungen dann eingestellt wurden.
Auch mit solchen Formularen, nur unter der Bezeichnung Register für Handel, Gewerbe und Industrie mit Ecodatasystem, ist eine Eco Data d.o.o. & Co KEG aufgetreten. Aufgrund unserer Klagsführung hat sich diese Firma am 25.2.2004 in einem Unterlassungsvergleich verpflichtet, solche Aussendungen nicht mehr vorzunehmen.
Im Jänner 2005 ist schließlich wieder eine gleichartige Aussendung für ein Register für
Gewerbe, Handel und Industrie von einer DÖAV Matthias Hufnagel KEG versandt worden. Hier ist
aufgrund unserer anwaltlichen Intervention am 8.4.2005 ein Vergleich abgeschlossen worden, wo sich auch diese Firma zur Unterlassung solcher irreführender Aussendungen verpflichtet hat. Die Kosten einer Einschaltung für diese Verzeichnisse wurden auf den Zahlscheinen auch beinahe einheitlich mit knapp unter € 500,-- bemessen.
Eine ebenfalls ähnliche Aussendung für ein Register für Gewerbe, Handel und Industrie, allerdings mit einem Betrag von € 586,-- wurde zunächst im November 2002 von einer ÖAV Zipperle Jürgen Marcus KEG durchgeführt. Hier wurde im März 2003 über unsere Intervention ein Unterlassungsvergleich abgeschlossen.
Aufgrund weiterer Aussendungen der dann unter der neuen Firmenbezeichnung PAV Frank KEG auftretenden gleichen Gesellschaft sind Beugestrafen von € 1.200,--, € 4.000,--, € 5.000,-- und zuletzt am 7.1.2005 € 10.000,-- samt Ersatz aller Anwaltskosten verhängt worden.
Alle diese Firmen haben ihren Sitz in Niederösterreich oder in Wien.
Kerler-Gruppe – Online Verlag / Korrekturabzug
Überschrift Online Verlag Offerte und dem
Untertitel Eintragungsantrag und Korrekturabzug wie beiliegend von einem Herbert Kerler aus
Hallein versandt. Nachdem diese Aussendung vom OGH als irreführend beurteilt wurde, hat sich Herbert Kerler in einem Anerkenntnisurteil vom 27.5.2002 zur Unterlassung verpflichtet.
Nach einer verbotenen Fruchtziehung wurde noch eine Beugestrafe von € 2.500,-- verhängt.
Sylvia Müller ist ebenfalls mit einem solchen Formular im September 2001 unter online-branchen-register austria aufgetreten. Aufgrund unserer Klage sind dieser in einem Anerkenntnisurteil vom 27.5.2002 solche Aussendungen untersagt worden.
Schließlich wurden die irrtümlich unterzeichneten Formulare von einer Online-Branchenregister GmbH im Juni 2003 eingefordert, was der OGH über Klage des Schutzverbandes mit Beschluss vom 19.10.2004 ebenfalls als sittenwidrige und damit verbotene Fruchtziehung angesehen hat.
Mit einem anderen Formular für ein FIREG – Firmenregister für eine Firmendateneintragung, aber auch mit der Firmenanschrift Moosstraße 60 in 5020 Salzburg (ein Office-Gebäude nur zur Postabholung) hat zunächst eine Sonja Forsthofer Anfang 2002 geworben. Diese Aussendung wurde im August 2002 von
einer FirmendateninformationsgmbH fortgesetzt. Hier ist der OGH erfreulicherweise von seiner
Entscheidung bei Klage eines Mitbewerbers gegen Sonja Forsthofer, wonach dieses Formular zulässig
wäre, über Intervention des Schutzverbandes wieder abgegangen und hat eine strenge Rechtsprechung begründet. Am 19.2.2004 ist dann aufgrund dieser höchstgerichtlichen Entscheidung auch ein entsprechender Unterlassungsvergleich abgeschlossen worden.
Annerl-Gruppe – Firmenregister für Handel und Gewerbe
Immer wieder treten Firmen mit Aussendungen für ein Register für Handel und Gewerbe auf, wo eine
Deborah Annerl als Geschäftsführerin oder Gesellschafterin aufscheint. Zunächst wurde aufgrund einer Aussendung der Firmdata Gesellschaft für Datenerfassung GmbH 2002 eine Beugestrafe von € 4.000,-- verhängt, nachdem hier schon ein gerichtlicher Titel des Schutzverbandes besteht. Weiters wurde im Jänner 2004 ein solches irreführendes Eintragungsangebot von einer Wirtschaftsdatendienst Atlas KEG versandt.
Aufgrund unserer Klage wurde dann erst eine einstweilige Verfügung erlassen und schließlich am 8.9.2004 ein Unterlassungsvergleich abgeschlossen.
Ein ähnliches Formular für ein Firmenverzeichnis für Handel und Gewerbe wurde im Dezember 2004 von einer Wirtschaftsdatenerfassung Annerl KEG versandt. Aufgrund der Intervention unserer Anwälte hat diese Firma umgehend Ihre Löschung veranlasst, um einer Klagsführung zu entgehen.
Zuletzt wurde eine solche Aussendung von einer Mgr. Andrea Ernstova wie oben abgebildet im März 2005 durchgeführt, welche aber auch auf die Website www.firmenservice.at verwiesen und ihren Standort
Ebenfalls in 1230 Wien, Fleischhackergasse 9 hat. Diese hat aufgrund des Einschreitens unserer Anwälte ihre Geschäftstätigkeit gleich wieder eingestellt.
Reindl-Gruppe – diverse Verzeichnisse
Es werden immer wieder Firmen mit diversen Aussendungen aktiv, wo Thomas Reindl aus Wien eine Position als Gesellschafter / Geschäftsführer innehat. So wurde eine Aussendung durch eine Annoncencontor Alpha GmbH für einen Österreichischen Handelsmarken-Index durchgeführt, wobei sich diese aufgrund unserer Intervention in einem Vergleich im Dezember 2003 zur Unterlassung verpflichtet hat.
Aufgrund einer weiteren Aussendung dieser Firma, diesmal in einer anderen Aufmachung gleich mit
Zahlschein für ein Österreichisches Register für Handel, Gewerbe und Industrie im Jänner 2005
haben wir dann Exekution geführt und ist eine Beugestrafe verhängt worden. Gegen Thomas Reindl selber haben wir am 3.12.2003 aufgrund einer Aussendung für ein Niederösterreichisches Gewerberegister
einen Unterlassungsvergleich erwirkt. Fast zeitgleich hat sich aufgrund unserer Intervention auch die in einem Vergleich vom 5.11.2003 verpflichtet, es zu unterlassen, für Einträge in einen Österreichischen Index für Handel, Gewerbe und Industrie zu werben.
Radinger-Gruppe – Tecom Media
Auch ein Erwin Radinger aus Wels ist immer wieder mit Aussendungen aktiv. Zuletzt haben wir im Dezember 2004 eine Unterlassungserklärung wegen einer verbotenen Fruchtziehung hinsichtlich einer
Aussendung für ein Telefonverzeichnis Wien erwirkt, wo schon uns gegenüber 1999 eine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist.
Ebenfalls von Wels aus ist eine Elfriede Stritzinger aktiv gewesen, welche mit einer besonders
irreführenden Aussendung für Einträge in ein Branchenverzeichnis Österreich einer Herold Inc
mit Sitz in den USA geworben hat. Hier haben wir eine Unterlassungserklärung erwirkt, wobei die
massiv betroffene österreichische Firma Herold zusätzlich mit der Wirtschaftspolizei Hausdurchsuchungen veranlasst und ein Strafverfahren initiiert hat.
Deutsche Verlage
Die Aktivitäten deutscher Verlage (siehe schon die letzte Übersicht in RuW 160) haben in letzter Zeit auch durch unsere Interventionstätigkeit gemeinsam mit dem deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität deutlich abgenommen
(siehe auch www.dsw-schutzverband.de).
Hier können wir auch gerne Musterbriefe für Wirtschaftskammermitglieder übermitteln, welche
irrtümlich etwas unterzeichnet haben, um Zahlungsansprüche außergerichtlich abzuwehren.
Eine irreführende Aussendung für einen Branchenteil 2005 für eine Telefax-Verzeichnis wurde von einer DAD Deutscher Adressdienst GmbH im November 2004 durchgeführt, wobei wir gleich eine Unterlassungserklärung erwirkt haben.
Für Rückfragen zu den einzelnen Fällen stehen wir gerne zur Verfügung. Aktuelle Mitteilungen dazu
finden Sie immer wieder auf der Website www.schutzverband.at. Auch der österreichische Adressbuchverlegerverband führt eine Liste solcher Firmen unter www.oavv.or.at. Für Rückforderungen haben wir wie ausgeführt schon einige Schreiben entworfen, welche wir den Unternehmern zur Verfügung stellen können, wenn ihre Fachgruppe in der Wirtschaftskammer bei uns Mitglied ist.
Mag. Hannes Seidelberger Geschäftsführer |