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Feststellungsklage gegen Tomacom - Säumnisurteil

RA Klaes / Köln teilt mit (s. Anwaltsliste)

Auch wir haben eine Betroffene in einem Rechtsstreit gegen die Fa. Tomacom Verlags GmbH vertreten. Unsere Mandantin hatte allerdings bereits den ersten Jahresbeitrag geleistet und wurde nach Fälligkeit des nachfolgenden Jahresbeitrages durch die Kollegen Guttman pp. aus München unter Fristsetzung und Klageandrohung zur Zahlung aufgefordert.
Wir hatten dies sodann zum Anlass genommen, den Vertrag zu widerrufen.
Gleichzeitig haben wir Klage beim AG Freiburg eingereicht. Nach Zustellung der Klageschrift legten die Kollegen das Mandat nieder. Wir erhielten antragsgem ein Versäumnisurteil, dessen Realisierung wir seit dem betreiben.
Das Aktenzeichen der Entscheidung  des AG Freiburg vom 10.10.2003 lautet  Az.: 5 C 3115/03.

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