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Urteil
AG Ingolstadt
16.06.2008 AZ: 13 C 603/08 |
Im Namen des Volkesin dem Rechtsstreit 1. xxxx 2. xxx -Kläger zu 2 - Prozessbevollmächtigter:
gegen
Wagner Sven, Klosterstr. 16, 85092 Kösching
wegen Unterlassung erlässt das Amtsgericht Ingolstadt durch Richter am Amtsgericht Pohle ohne mündliche Verhandung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO am 16.06.2008 folgendes
Versäumnisurteil
Beschluss
Der Streitwert wird auf 600,00 Euro festgesetzt.
gez. Pohle |