Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige gegen Tobias Fitterer und Christine Betz, z.Zt.
Verlag Deutscher Medien GmbH, Sauerbruchstr. 3, 68799 Reilingen
(auch unter anderen Firmierungen und Anschriften tätig)
wegen arglistiger Täuschung, großangelegten fortgesetzten
Betruges, Preiswucher und Nötigung.
Sachverhalte:
Beides Trickbetrüger, die seit Jahren gemeinsam unter unterschiedlichen
Firmierungen und mit wechselnden Maschen Angebote für verschiedene
Scheinleistungen (meist angebliche Branchenverzeichnisse) mit
betrügerischem Hintergedanken breit platzieren. Diejenigen
Opfer, die auf die bewusst verwirrend angelegten Offerten hereinfallen,
werden anschließend juristisch und psychisch zur Zahlung
extrem überhöhter Summen genötigt, für Leistungen,
die weder einen realen Gebrauchswert besitzen, noch dem entsprechen,
was man mit diesen betrügerischen Offerten vortäuscht.
Preiswucher wegen Nutzlosigkeit
Üblicherweise enthält ein kostenloser Grundeintrag alle
erforderlichen Mindestinformationen, um die eingetragene Firma
zumindest auffinden, angemessen kontaktieren und beurteilen zu
können, ansonsten ist so ein Eintrag völlig nutzlos für
den Inserenten und auch für den Suchenden.
Das liegt auch im Besterben
eines seriösen Branchenverzeichnisherstellers,
weil sonst wohl kaum Interesse am kostenpflichtigen Erwerb (hier
32,- EUR) eines solchen Branchenbuches bestände.
Dieses Heilpraktikerverzeichnis hat die so genannten Grundeinträge so
aufgebaut, dass man einen meist völlig unkommentierten Namen
nur schriftlich kontaktieren kann, bei darüber hinaus unvollständiger
Adressangabe (keine Postleitzahl, kein Telefon etc., keine Praxisbezeichnung
bzw. Spezialisierung der Praxis), was einen verschwindend geringen
praktischen Wert hat und ein gezieltes Suchen und Finden nur unter
unzumutbarem Aufwand ermöglicht, in größeren Städten
oder bei Namensdopplungen auf Grund der fehlenden PLZ gar nicht
möglich ist. Man muss die Nadel im Heuhaufen suchen - ein
völlig nutzloses Verzeichnis, welches nur in wenigen Belegexemplaren
für diesen arglistig angelegten Betrug gefertigt und verschickt
wurde, was nirgendwo offiziell beworben und vertrieben wird und
für potentielle Interessenten nirgends zu finden ist.
Eine sehr große Anzahl Einträge sind keine Heilpraktiker,
sondern nur Privatpersonen oder Therapeuten, die laut Telefonbuch
sich irgendwie alternativ-therapeutisch betätigen, also gar
nichts in einem Heilpraktikerverzeichnis zu suchen haben.
Stichprobenhafte Nachfragen
haben ergeben, dass sehr viele der im Verzeichnis stehenden Adressen
nie angeschrieben wurden und nie ihre Einwilligung zur Veröffentlichung
gegeben hatten, diese Adressen also nur aus Telefonverzeichnissen
entnommen wurden.
Damit soll der Eindruck
einer sinnvollen und breiten Auswahl vorgetäuscht
werden.
Arglistige Täuschung
und Betrug
Mit der Manuskriptofferte ohne Datum wird der Eindruck vermittelt,
es handele sich um eine kostenlose Eintragung in ein Adressenverzeichnis.
Der Angebotscharakter und die Kostenpflichtigkeit sind nicht ohne
weiteres erkennbar.
Die von Offerte enthält das im Geschäftsverkehr übliche
Angebot, der Eintragung in ein Register zuzustimmen und fehlerhafte
oder vorgeschlagene Eintragungsdaten zu berichtigen. Dabei wird
mehrfach deutlich hervorgehoben mit einem kostenlosen Grundeintrag
argumentiert.
Dagegen ist kaum wahrnehmbar in einem kleingedruckten Abschnitt der Text untergebracht,
dass der Grundeintrag nur aus dem Firmennamen und dem Standort besteht. Üblicherweise
enthält ein Grundeintrag aber alle erforderlichen Mindestinformationen,
um die eingetragene Firma zumindest finden und beurteilen zu können -
ansonsten wäre so ein Eintrag völlig nutzlos für den Inserenten
und auch für den Suchenden.
Da ich diese Offerte damals als seriös betrachtet hatte, musste ich davon
ausgehen, dass der kostenlose Grundeintrag, wie bei seriösen Adressbuch
Verlagen üblich, zumindest die erforderlichen Mindestdaten enthalten musste,
die eine Eintragung überhaupt sinnvoll erscheinen lässt. Mit dem
Textvorschlag, der genau diese Grunddaten mit den zu ergänzenden Minimalangaben
enthält, wird bewusst der Eindruck erweckt, dass es sich dabei um einen
normalen kostenlosen Grundeintrag handelt. Die Hinweise auf drucktechnische
Hervorhebung des Standardeintrages sowie auf kostenpflichtige Platzierungs-
und Erscheinungswünsche bestärken diesen Eindruck.
Der immer wieder wechselnde Gebrauch der im Geschäftsverkehr gleichsinnigen
Bezeichnungen Grundeintrag und Standardeintrag in unübersichtlichen Textteilen
soll verwirren und den Angebotsinhalt verschleiern.
Der Textteil "Bitte beachten", der diese Vertragsbestimmungen enthält,
erweckt schon auf Grund seiner Überschrift nicht den Eindruck, dass es
sich hier um die wesentlichen Vertragsbedingungen handeln soll, sondern nur
um ergänzende Hinweise.
Im Widerspruch zu den im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Gepflogenheiten
eines klar strukturierten Angebotes mit eindeutiger und überschaubarer
Benennung der Angebotsvarianten und deren unterschiedlicher Kosten wurde der
Preis für diese Dienstleistung arglistig verschleiert. Die tatsächlichen
Kosten für die angebotene Leistung ist entgegen allen kaufmännischen
oder sonst im Geschäftsverkehr üblichen Gepflogenheiten mitten zwischen
anderen, für die Entscheidung über den Abschluss des Vertrages unmaßgeblichen
Selbstverständlichkeiten und missverständlichen Angaben versteckt.
Aufgrund dieser bewusst im Gegensatz zu den im Geschäftsverkehr üblichen
Gepflogenheiten abgefassten Aufforderung, ein Angebot abzugeben, geht jeder
durchschnittliche, auch kaufmännisch vorgebildete Leser der "Offerte" davon
aus, dass es sich bei dem Text- und Ergänzungsvorschlag um den kostenlosen
Eintrag handeln müsse und Kosten nur für die angegebenen Extras,
wie Hervorhebung, Plazierung, Erscheinungshäufigkeit usw. anfallen.
Dies ist bei Adressbüchern, Branchenverzeichnissen oder auch bei seriösen
Verzeichnissen üblich. Nur so kommt ein, auch für die Nachfrager
attraktives, Adressenverzeichnis zustande.
Ich wurde daher vom VDM planmäßig, vorsätzlich und arglistig
getäuscht. Hätte man sich an die im Geschäftsverkehr üblichen
Gepflogenheiten gehalten, eine deutliche Angebots- und Preisstruktur zu offerieren,
hätte ich das Vertragsangebot nicht abgegeben. Mit dem Verstecken des
Preises und der Geschäftsbedingungen an unvermuteten Stellen und verwirrenden
Vertragsbedingungen habt man mich erst zur Abgabe der Willenserklärung
veranlasst, da ich gegen einen kostenlosen Eintrag nichts einzuwenden hatte
und dies den üblichen Verkehrssitten entsprochen hätte.
Die arglistige Erwartung, man würde im Vertrauen auf die üblichen
Geschäftssitten auf das genaue Studium von ÑBitte beachten" verzichten,
ist die Grundlage für die Täuschungshandlung.
Es gibt zwischenzeitlich
Gerichtsurteile, die dieser Firma derartige Offerten untersagen
und eine Anzahl Präzedenzurteile (z.B.
mit Urteil AZ 24 O 138/03 am 28.11.03 vom LG Mannheim), trotzdem
agiert das Pärchen ungeniert unter Mithilfe diverser Rechtsanwälte
fröhlich weiter.
Darüber hinausgehende Informationen über
diese und weitere derartige Firmen finden Sie unter:
http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/6-a-Hintergundmaterial/Mehr-info/124-vdm-Stebo-betz.htm
Ich bitte um Einleitung der entsprechenden strafrechtlichen
Schritte im Sinne und zum Schutz der vielen bisherigen und weiteren
Opfer dieser und vergleichbarer Verbrecher. |