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Prozess wegen Anzeigenbetrugs

Quelle: Justizministerium RLP

Donnerstag, den 27. August 2009


3. Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201 –

9.00 Uhr     gewerbsmäßiger Betrug

Fortsetzung am: 02.09., 14.09., 16.09., 21.09., 24.09., 28.09., 01.10., 05.10., 08.10., 14.10., 15.10., 21.10., 22.10., 26.10., 29.10., 02.11., 05.11., 09.11., 12.11., 16.11., 19.11., 23.11., 26.11., 30.11., 07.12., 10.12., 14.12., 17.12., 21.12.2009, jeweils 9.00 Uhr

Sachverhalt:

Einem 32-jährigen Angeklagten wird der gewerbsmäßige Betrug in 340 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen November 2001 und Juni 2004 in Alzey unter seiner dort ansässigen Firma für Wirtschaftswerbung Werbeverträge in großem Umfang erschwindelt haben. Er soll sich u.a. aus Broschüren Inserate von Firmen beschafft und diesen gegenüber sodann telefonisch als Herausgeber des Werbeobjekts ausgegeben haben. Dabei sei gefragt worden, ob an einer Fortsetzung des Vertrages Interesse bestehe. Wenn dies verneint worden sei, sei den Firmen vorgespiegelt worden, dass auch eine Beendigung der Vertragsbeziehung möglich sei. Dafür hätte der Angeklagte sodann ein Telefax an die Firmen gesandt, das auf den ersten Blick durch die Unterschrift die avisierte Beendigung veranlassen sollte, aber im Kleingedruckten die Annahme zum Abschluss eines neuen Anzeigevertrages für ein oder zwei Jahre und je zwei bis drei Ausgaben bedeutete und zum Bankeinzug per Lastschrift ermächtigte.

Die in den Verträgen angegebenen Exemplare seien in der Regel weder gedruckt noch verteilt worden. Der Angeklagte soll im Tatzeitraum einen Schaden von über 387.000,-- Euro verursacht haben.

Der Angeklagte ist wegen eines Körperverletzungsdelikts vorbestraft und befindet sich in dieser Sache in Untersuchungshaft.

 

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