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Prozess wegen Anzeigenbetrugs

Quelle: Justizministerium RLP

Landgericht Mainz Strafverfahren

Dienstag, den 28. Juli 2009

 

1. Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201 -

9.00 Uhr     Betrug und Meineid

Fortsetzungen am: 30.07., 04.08., 06.08., 11.08., 13.08., 18.08., 20.08., 25.08.,

                               28.08., 01.09., 04.09., 08.09., 11.09., 15.09., 18.09., 22.09.,

                               25.09., 29.09., 02.10., 06.10., 09.10., 13.10., 16.10., 20.10.,

                               23.10., 27.10., 30.10., 03.11., 06.11., 10.11., 13.11., 17.11.,

                               20.11., 24.11. und 27.11.2009, jeweils 9.00 Uhr

Sachverhalt:

Einem 35-jährigen Angeklagten und seiner 34-jährigen Lebensgefährtin wird der gemeinschaftliche und gewerbsmäßige Betrug in 494 Fällen zur Last gelegt. Sie sollen zwischen Juli 2001 und Januar 2005 in Offenheim unter ihrer dort ansässigen Firma für Wirtschaftswerbung Werbeverträge in großem Umfang erschwindelt haben. Die Angeklagten sollen sich u.a. aus Broschüren Inserate von Firmen beschafft und diesen gegenüber sodann telefonisch als Herausgeber des Werbeobjekts ausgegeben haben. Dabei sei gefragt worden, ob an einer Fortsetzung des Vertrages Interesse bestehe. Wenn dies verneint worden sei, sei den Firmen vorgespiegelt worden, dass auch eine Beendigung der Vertragsbeziehung möglich sei. Dafür hätten die Angeklagten sodann ein Telefax an die Firmen gesandt, das auf den ersten Blick durch die Unterschrift die avisierte Beendigung veranlassen sollte, aber im Kleingedruckten die Annahme zum Abschluss eines neuen Anzeigevertrages für zwei Jahre und je drei Ausgaben bedeutete und zum Bankeinzug per Lastschrift ermächtigte.

Die in den Verträgen angegebenen Exemplare seien in der Regel weder gedruckt noch verteilt worden. Die Angeklagten sollen im Tatzeitraum einen Schaden von fast 750.000,-- Euro verursacht haben.

Dem 35-jährigen Angeklagten werden zudem zwei Fälle des Prozessbetruges, ein Fall der Urkundenfälschung sowie fünf Fälle der Anstiftung zu gerichtlichen Falschaussagen zwischen März 2006 und Dezember 2007 in Mainz vorgeworfen. Er wurde in einem Zivilprozess auf Zahlung von Gewerbemietzins in Anspruch genommen und habe bewusst wahrheitswidrig angegeben, nicht er, sondern sein Bruder sei der Mieter und die Mieten seien gezahlt worden. Zudem habe er in dem Verfahren einen gefälschten Mietvertrag mit der Unterschrift seines Bruders vorgelegt. In dem zweiten Zivilverfahren sei er auf Zahlung von Werklohn in Anspruch genommen worden und habe bewusst wahrheitswidrig angegeben, er habe das Geld gezahlt. Im Rahmen dieser Zivilverfahren soll der Angeklagte in insgesamt fünf Fällen teilweise auch gesondert verfolgte Personen zu deren Falschaussagen angestiftet haben.

Der 34-jährigen Lebensgefährtin des Angeklagten wird in diesem Zusammenhang ein Fall des Meineides und ein Fall der falschen uneidlichen Aussage, ferner versuchter und vollendeter Prozeßbetrug vorgeworfen. Sie soll die falschen Angaben des Angeklagten als Zeugin bestätigt haben.

Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin befinden sich in Untersuchungshaft und sind einschlägig vorbestraft.

 

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