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Betrugsprozess am LG Mainz

Quelle: http://www.justiz.rlp.de

Strafkammer (große Strafkammer) - Saal 201 -

08.30 Uhr gewerbsmäßiger Betrug

Fortsetzungen am: 16., 22., 29.04. und 06., 12., 21.05.2010, jeweils 8.30 Uhr

Sachverhalt:

Einem Ehepaar wird der gewerbsmäßige Betrug in insgesamt 273 Fällen zur Last gelegt. Mitangeklagt sind zwei Mitarbeiterinnen der Firma der Ehefrau, die in einzelnen Fällen beteiligt gewesen sein sollen.

Der 58-jährige und seine 47-jährige Frau sollen in Worms zwischen November 2001 und Mai 2006 Werbeverträge in großem Umfang erschwindelt haben. Sie sollen einen Kinderhilfe-Verein gegründet und im Anschluss über Telefonakquise Anzeigekunden für angeblich geplante Informationsbroschüren des Vereins angeworben haben. Die 47-jährige Angeklagte soll zugleich eine Verlagsfirma geführt haben, die sodann die eingegangenen Geldbeträge im wesentlichen vereinnahmt haben soll. Nur ein geringer Teil des Betrages soll überhaupt an den Verein weitergeleitet, die versprochenen Broschüren jedoch weder gedruckt noch verteilt worden sein.

Die Angeklagten sollen im Tatzeitraum einen Schaden von fast 270.000,-- Euro verursacht haben. Eine 41-jährige Mitarbeiterin in der Firma der Ehefrau soll in 7 Fällen, eine 47-jährige Mitarbeiterin in 32 Fällen an den Taten mitgewirkt haben.

Der 58-jährige Angeklagte ist wegen eines Erpressungsdelikts vorbestraft.

STRAFRECHT
Betrug mit Inseraten
September 2008
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