Juli
2004 Seit Mitte Dezember 2003 sitzen Meinrad
Borowitz geb. Betz und Steffen
Borowitz (=
Stebo GmbH) in Untersuchungshaft - wegen diverser Wirtschafts-Straftaten.
Zuständig ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
Heidelberg, Kurfürstenanlage 21, 69110 Heidelberg.
Herr
Meinrad Borowitz, geb. Betz - ist verheiratet ist mit Herrn Steffen
Borowitz und konnte so seinen Namen wechseln.
Meinrad Borowitz geb. Betz und Steffen
Borowitz waren die Anteilseigner der Stebo Expert.
Mit den erschwindelten Geldern sollen u.a. 8 Häuser gekauft worden
sein - Bilanzwert 1,8 Millionen Euro - alle auf den Namen von
Steffen Borowitz.
Christine
Betz ist
die heute 72 jährige Mutter des Herrn Meinrad Borowitz,
geb. Betz. Christine
Betz war
von ihrem Sohn als Geschäftsführerin der Stebo
eingesetzt worden. Sie hat nach der Verhaftung ihres Sohnes die
Insolvenz für
die Stebo GmbH beantragt. Angeblich sei sie ahnungslos gewesen,
was ihr Sohn da für
Geschäfte
treibt - aber das kann man nicht so recht glauben, ist doch
Christine Betz bereits seit Jahren in dieses unseriöse Adressbuch-Geschäft
verwickelt. Immerhin ist
sie in Köln
bei einem Verfahren als Klägerin aufgetreten, bei dem sie
vergeblich verasuchte, Zahlung zu erhalten für ein Formular,
bei dem die Kosten der Unterschrift auf der Rückseite in
den AGBs versteckt war. Sie soll aber im Gegensatz zu ihrem Sohn
bzw. dessen Ehemann ohne Vermögen sein.
Am 29.
1. 2004 hatte das Landgericht Mannheim Termin zur mündlichen
Verhandlung wegen einer Klage der "Stiftung Gesundheit" gegen
die Stebo GmbH anberaumt. Gefordert wurde die Rückzahlung von
Einnahmen aus "Manuskriptofferten", die an Ärzte geschickt worden
waren. Wenige Tage vor dem Verhandlungstermin legte der Anwalt
von Stebo Expert sein Mandat nieder. Die Firma Stebo hatte nämlich
die letzten Anwaltsrechnungen nicht mehr bezahlt.
Nachdem
Frau Betz Insolvenzantrag gestellt hatte schien wohl eine
Verteidigung vor Gericht überflüssig. Das Gericht verurteilte
die Stebo auf Rückzahlung
von über
50.000 Euro. Was Christine Betz - oder ihren Zögling -angesichts
eines Insolvenzantrags sicher kalt ließ.
Da hier
- (wie fast immer bei "gesunden" Konkursen) - ein Konkursbetrug
wohl kaum zu beweisen sein wird, bleibt nur die Hoffnung, dass die
Anteilseigner
(Betz/Borowitz + Borowitz)
mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Das tritt immer
dann ein, wenn der Betrugstatbestand erfüllt ist.
Da
zivilrechtlich die Feststellung betrügerischer Machenschaften viel
leichter möglich ist, als strafrechtlich, bestehen gute Aussichten,
dass die Betrüger am Ende doch noch einen Teil ihrer Beute abtreten
müssen. |