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OLG München hält Betrug für eine legale Geschäftsmethode August 2008

OLG München hält den Trick mit den Branchenbuchformularen strafrechtlich nicht für Betrug, sondern für eine legale Geschäftsmethode (strafrechtlich gesehen).
Das OLG München setzt sich damit in Widerspruch zur Rostocker Rechtsprechung, die bei demselben Formualr strafrechtlich auf Betrug erkannt hat.

Das OLG München hat den Versuch der Staatsanwaltschaft München vereitelt, den Betrug der Heller Mafia  strafrechtlich zu verfolgen (siehe Branchenbuch Trick).
Das OLG hat entschieden, dass die Ermittlungen gegen den Heller-Strohmann Michael Bauer - siehe Branchenklick GmbH - eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft muss dem folgen. Sie tut es widerwillig und beruft sich auf eine BGH-Entscheidung. In dieser BGH-Entscheidung erkannte das oberste Gericht, dass man lügen kann, auch wenn man die Wahrheit sagt.
So beruhte der Trick der "rechnungsähnlichen Offerten" darauf, dass zwar irgendwo im Kleingedurckten stand, dass ein Auftrag erst durch Bezahlung zustande kommt - aber durch die Aufmachung als Rechnung und den angehängten Zahlschein sowie die offizielle Bezeichnung als z. B. "Deutsches Gewerberegister" wurde der Eindruck erweckt, als habe der Angeschriebene
eine offene Rechnung zu begleichen.
Ganz ähnlich verhält es sich mit den Henghuber-Formularen oder mit den Branchenbuch-Formularen der Heller-Firmen.
Aber das OLG München findet diese Art von Schwindel ganz in Ordnung. Denn wenn der Angeschriebene auch das Kleingedurckte ordentlich studiert und wenn er ausreichend über das Blatt nachdenkt und  notfalls  einen Schriftgelehrten zu Rate zieht und hoffentlich noch einen Anwalt, dann kann er erkennen, dass das ganze ein Betrugsversuch ist, denn es ist ja alles irgendwo auf dem Blatt beschrieben. Deshalb ist es ein ganz ehrlicher Betrugsversuch und kann nicht als Betrug geahndet werden. So das OLG München.
Die Staatsanwaltschaft sieht das kritischer.  Siehe Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft

Aber trotz OLG München - die Situation für die Naiven dieser Welt, für die, die glauben, dass es einen Pflicht zur Ehrlichkleit gibt, ist es nicht ganz aussichtslos. Es gibt die Rechtsprechung in Rostock, wo ein Heller-Strohmann wegen Betrugs verurteilt wurde - wegen eben desselben Formulars, das beim OLG München "freigesprochen" wurde.

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