| Staatsanwälte haben's schwer |
In München hat die Staatsanwaltschaft nach etlichen Strafanzeigen den betrügerischen Charakter der Branchenklick GmbH erkannt und die Akten der Branchenklick GmbH beschlagnahmt.
Dagegen hat die Branchenklick GmbH Beschwerde eingelegt - und die 5. Strafkammer des Landgerichts München hat durch Beschluss die Rückgabe der Akten verfügt.
Nun wären aber die Akten eine der wichtigsten Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft, den Betrug aufzuklären. z. B. über die Menge der Betrogenen und Abkassierten. Durch Befragung der Beteiligten und in den Akten aufgeführten, durch Verfolgung der finanzströme usw. Die Staatsanwaltschaft ist so kaum noch in der Lage, zu ermitteln.
Durch den Beschluss nimmt das Landgericht auch eine Entscheidung vorweg und signalisiert der Staatsanwaltschaft: "lasst die Finger davon....hier in München gilt so etwas nicht als Betrug" |
| München und Rostock - eine geteilte Republik - Betrug ist nicht gleich Betrug. |
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| Michael Bauer (Branchenklick GmbH) hatte genau das inhaltsgleiche Formular verwendet, das auch Rossa verwendet hat. |
| Aber das Münchner Gericht sieht bei Bauer lediglich die Ausnutzung eines Irrtums (den die Empfänger seiner Formulare selber zu verantworten haben). Und die Ausnutzung eines Irrtums (selbst wenn er gewollt wäre) ist nach Münchner Ansicht kein Betrug. |
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| München und der Rest der Welt |
Nicht nur in Rostock definiert man Betrug anders als in München. Auch in Lüneburg hat es eine bemerkenswerte Urteilsbegründung gegeben. Die heutige Münchner Argumentation - warum beim Branchenklick das Strafrecht nicht anzuwenden sei - wurde schon 2003 in Lüneburg ausführlich diskutiert - aber man kam zu dem gegenteiligen Ergebnis. |
| Das LG Lüneburg hat festgestellt, dass Strafrecht und Wettbewerbsrecht sehr wohl die 2 Seiten derselben Medaille sein können und dass Gewerbetreibende nicht mit dem Argument der Pflicht zur Sorgfalt den Trickbetrügern zum Frass vorgeworfen werden dürfen. |
| In Lüneburg ging es allerdings noch um die rechnungsähnliche Abzocke (mit beigefügtem Zahlschein). |
| Wenn man aber heute der Begründung des Münchner Landgerichts folgt, dann wäre ja auch diese Betrugsmasche erlaubt - denn im Anschreiben zum Zahlschein ist ja von einem Angebot die Rede -nicht etwa von einer Rechnung - einem aufmerksam lesenden Gewerbetreibenden wird das nach Münchner Einschätzung sicher auffallen, und wenn einer dann zahlt und dadurch das Angebot annimmt - kann ja sein, dass er sich geirrt hat und das "Angebot" mit einer Rechnung verwechselt hat - dafür ist allein der Hereingelegte verantwortlich. Dem Täter kann man allenfalls die Ausnutzung eines Irrtums vorwerfen .... |
| >>> LG Lüneburg (Az. 24 KLs13/02) mit klaren Worten |
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Hier zum Beschluss des LG München, 5. Strafkammer, in dem die Münchner Überlegungen geschildert werden, warum Betrug nicht unbedingt Betrug ist. ( >>> ) |
Wie heißt es doch auf unserer Startseite "Recht und Gerechtigkeit"
Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist das allgemeine Wissen um das, was gerecht ist = das moralisch sittliche Empfinden einer Gesellschaft - Recht ist der Versuch, dieses allgemeine Wissen durch Gesetze und allgemeinverbindliche Regeln durchzusetzen.
Wohlgemerkt: der Versuch...
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| Folgendes Statement eines Lesers erreichte uns im Juni 2007, kurz nach Veröffentlichung dieses Beitrags |
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Hintergrundinfos
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