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Kölner Masche: Neues Strafurteil

Kölner Masche: Neues Strafurteil

03.08.2005 Quelle: DSW

Die Firma Global akquirierte über den Zeitraum Ende 2000 bis Anfang 2004 nach dem Schema der so genannten "Kölner Masche". Betroffene Firmen wurden per Kaltanruf kontaktiert. Im Rahmen des Anrufs wurde den Mitarbeitern der betroffenen Firma vorgespiegelt, es bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung im Rahmen eines laufenden Anzeigenvertrages. Man möge mit dem nachfolgenden Fax die Richtigkeit der Daten bzw. das Auslaufen des Vertrages bestätigen. Das nachfolgende Fax stellte dann einen völlig neu abzuschließenden Anzeigenvertrag dar.
Der DSW hatte im April 2004 Strafanzeige wegen versuchten Betruges bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Jetzt liegt das Urteil des Amtsgerichts Köln, Aktenzeichen 617 Ls 14/05, rechtskräftig seit 17.02.2005, vor. Hiernach wurde der Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

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