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Urteil AG Berlin Charlottenburg

Prozess gewonnen:

Am 30. 8. wurde vom AG Berlin Charlottenburg ein "Verzichtsurteil" verkündet. Gesch. Nr. 204 C 119 / 01
Nach dem mündlichen Verhandlungstermin - in dem der Richter eindeutig zu erkennen gegeben hatte, dass er die Klage abweisen werde - hatte Herr Raeder seine Klage zurückgenommen. Als ich der Klage Rücknahme nicht zustimmte, hat er ein Verzichtsurteil erwirkt.

Kommentar: Die Strategie des Herrn Raeder
An der "Klagerücknahme" wird die Strategie der Online Verlage deutlich: Herr Raeder hatte ja zunächst mit einer "Kleingeld" Offerte angefangen - Streitwert unter tausend Mark. Mit kleinem Streitwert konnte er leicht "positive" Urteile herbeiklagen: Der mögliche Gegner kriegt bei so einem geringen Streitwert keinen guten Rechtsanwalt , wer will sich da schon in so eine komplizierte Materie einarbeiten - der "Kunde" verteidigt sich wohlmöglich selber - oder mit einem Anwalt, der sich nicht ausreichend einarbeitet (das lohnt sich doch gar nicht ) - leichte Beute für einen guten "Rechte" Spezialisten.
So kriegt man also eine schöne Urteilssammlung, mit der man dann den Kunden klarmachen kann, wie aussichtslos jeder Widerstand ist. Mit dieser Urteilssammlung kann man dann auch den doppelten oder vierfachen Preis erzielen - inzwischen geht es ja bei den 2 Jahres "Offerten" um ca DM 4000,00 ! Wer weiß, wie weit die Online Verlage den Preis noch steigern werden, wenn die Gerichte dem nicht Einhalt gebieten. Bei so hohen Preisen wird natürlich nicht mehr geklagt - da ist das Risiko zu hoch - nur die, die man einschüchtern kann, werden abkassiert. Jedenfalls ist das bisher meistens so gehandhabt worden.
Nur wenn der Kunde von der Aussichtslosigkeit seines Widerstandes überzeugt werden kann, funktioniert die Masche.
Wichtigste Voraussetzung für dieses "Geschäft" ist die Möglichkeit, den Kunden einzuschüchtern. Dafür ist es nötig, dass der "Online" Geschäftsmann das Informationsmonopol hat um den "Kunden" mit den "richtigen" Informationen zu füttern.
Um dieses Informationsmonopol zurückzuerlangen, haben Online / Raeder und Online / Henghuber / Lohmüller z. B. auch diverse Einstweilige Verfügungen gegen mich bzw. meine Web Page erlassen. Auch andere Web pages zum Thema "Online Verlage" stehen unter "Einstweilger Verfügungs" Beschuß. Glücklicherweise leben wir in einem Land, das jedem Bürger das Recht zur freien Meinungsäußerung per Grundgesetz garantiert. Verzichten Sie nicht darauf - sonst spielen Sie den Online Verlagen in die Hände.



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