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AG München

Prozess gewonnen (bzw. Klage zurückgezogen):

März 2002: Mitteilung von Rechtsanwältin Inge Heinrichsmeyer (s.a. Liste der Online Rechtsanwälte)

Die Deutscher Online Service OHG hat gegen eine Mandantin von uns Zahlungsklage vor dem Amtgericht München I (AZ 111 C 38039/01) erhoben. Wir hatten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und auch die
Unwirksamkeit der Entgeltabrede für den Grundeintrag wegen Verstoßes gegen das AGBG (überraschende Klausel) geltend gemacht.

Auch von Ihrer Internetseite haben wir einige Entscheidungen ausgedruckt und dem Gericht vorgelegt, vielen Dank im übrigen für diesen Informationsservice.

Die Gegenseite hat zahlreiche Entscheidungen zu ihren Gunsten vorgelegt, u.a. die Entscheidung des OLG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, Textauszüge von Entscheidungen aus den Jahren 2000 und Anfang 2001 (auch 2 Entscheidungen des AG München, allerdings von anderen Richtern) und die Entscheidung des AG Güstrow vom 26.10.01 (AZ 63 C 863/01) in vollem Wortlaut....

Die Richterin ist offensichtlich unserer Auffassung gefolgt, was sie der Gegenseite wohl telefonisch angedeutet hat.

Diese hat dann mit Schriftsatz vom 11.03.02 "aufgrund des richterlichen Hinweises" die Klage 2 Tage vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.

Leider ist für die Rücknahme vor der mündlichen Verhandlung unsere Zustimmung nicht erforderlich. Ein toller Trick der Gegenseite also, so wird es natürlich proportional immer mehr stattgebende als abweisende Urteile für sie geben.

Mit freundlichem Gruß

Heinrichsmeyer
Rechtsanwältin

Siehe auch den Kommentar zum Prozess vor dem AG Charlottenburg - Klagerücknahme - Die Strategie des Herrn Raeder



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