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MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH
Trotz strafrechtlicher Verurteilung - Das Heller Netzwerk trickst weiter

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Das Heller Netzwerk - Trotz strafrechtlicher Verurteilung - die Trickserei geht weiter

Das strafrechtliche Verfahren


In den öffentlichen Sitzungen vom 15. 02. 07, - 1. 03. 07,  - 15. 03. 07, - 02. 04. 07 und 12. 04. 07 hat das Amtsgericht Rostock für Recht erkannt, dass Herbert Rossa des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig ist und hat ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Widerspruch wurde eingereicht, weshalb die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist.

Herbert Rossa


ist Mitgesellschafter und Geschäftsführer der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH, Rostock. Diese Firma steht in enger Abhängigkeit zu Oliver Heller, welcher als der eigentliche Nutznießer der betrügerischen Aktivitäten von Herbert Rossa zu betrachten ist. Die MR hat mit den betrügerischen Formularen ca 6 Millionen Euro eingenommen. Davon flossen mindestens 4 Millionen an die European Businessguide, deren Geschäftführer Oliver Heller ist. Mehr Info siehe Oliver Heller



MR - Rossa gewinnt vor dem AG Pirmasens - das Formular ist angeblich nicht arglistig täuschend



Moral egal - Die Methoden der Herren Anwälte Ernestus Daub und Coll.

Die Anwälte Ernestus, Daub und Kollegen hatten Herrn Rossa bei dem Strafverfahren verteidigt. Sie müssten es also genau wissen. In der Urteilsbegründung wird ausführlich erklärt, warum Herbert Rossa als gewerbsmäßiger Betrüger verurteilt wurde. Jaja, noch nicht rechtskräftig - vielleicht wird das Urteil ja sogar wieder aufgehoben - auch wir hoffen darauf und auf eine gerechtere Bestrafung und zumindest auf eine Aufhebung der Bewährung

denn Herbert Rossa zockt munter weiter


und will seinen betrügerischen Erwerb keineswegs aufgeben.
Dabei helfen ihm nun die Herren Rechtsanwälte Ernestus, Daub und Coll. Nach dem -vorerst- verlorenen Strafrechtsprozess betätigen sie sich nunmehr als Inkassoanwälte. 

Am 20. Juni 2007 fordern sie Bezahlung aus dem "Vertrag" und erklären in einem Mahnschreiben, dass bislang nur ein einziges rechtskräftiges Urteil vorliege, welches sie in Kopie beifügen. Es handelt sich dabei um ein  Urteil des Amtsgerichts Pirmasens, in dem eine arglistige Täuschung verneint wird.
Natürlich kennen die Herren Ernestus und Coll. die Urteilsbegründung aus dem Verfahren wegen "gewerbsmäßigen Betrugs". Aber sie tun lieber so, als ob es dieses Verfahren nie´gegeben hätte und behaupten weiter "... begründet der zwischen unseren Mandanten bestehende Vertrag durchaus die ... geltend gemachte Forderung...." und verlangen die Bezahlung. Für einen normalen Bürger mag dieses Schreiben verlogen und unlauter scheinen - aber das ist ein moralisches Argument, kein juristisches. Fragt sich, ob Moral nur für den normalen Bürger gilt oder auch für Juristen.

Neben diesem kruden Verhalten der Anwälte sind aber auch die Begleitumstände des zivilrechtlichen Urteils aus dem Pimasenser Amtsgericht bemerkenswert


Das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens Az 3 C 375 / 06 verkündet am 21. 03. 2007

"Jemand", der das Formular unterschrieben hatte, machte eine Feststellungsklage beim Amtsgericht Pirmasens. Das Amtsgericht ging dieser Klage im schriftlichen Verfahren nach (das heißt - es gibt keine mündliche Verhandlung - die beiden Seiten machen einen Schriftsatz - der Richter entscheidet - Da kann man sich viel Zeit sparen).

Bei einem schriftlichen Verfahren ist es egal, wo der Anwalt sitzt. Deshalb hätte dieser "Jemand" sich einen Anwalt in ganz Deutschland suchen können, einen Anwalt, der sich mit Adressbuchschwindel auskennt. Aber dieser "Jemand" nimmt sich lieber einen Anwalt, der in Pirmasens sitzt.  
Einen Anwalt, der als Fachanwalt für Strafrecht firmiert.
Strafrecht ? Wieso Strafrecht ?
Ausserdem bietet dieser Anwalt noch an: Ausländerrecht - Sozialversicherungsrecht - Verkehrszivilrecht - Verwaltungsrecht.

Mit dieser Kompetenz macht sich der Herr Rechtsanwalt aus Pirmasens also an die Arbeit und arbeitet sich in die Themen Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Schwindel, arglistige Täuschung usw. ein. Für ein zu erwartendes Honorar von 104,65 Euro.

Ihm gegenüber steht die Kanzlei Ernestus, Daub und Coll. - deren Spezialgebiete sind: Wettbewerbsrecht - Handelsrecht - Gesellschaftsrecht - Markenrecht usw.

Ihm gegenüber sitzt ein Netzwerk von gewieften Adressbuchschwindlern, das jedes Jahr -zig Millionen Euro erbeutet.
Ihm gegenüber sitzen Schwindler, die seit vielen Jahren immer hart an der Grenze des Rechts segeln und die mit allen Wassern gewaschen sind. Leute, die in Dutzenden von Prozessen und mit Dutzenden von Anwälten ein know-how erworben haben, gegen das so ein Aussenseiter nur eine kleine Chance hat.

Und es kommt, wie es kommen muss - der Amtsrichter wird von den Adressbuchschwindlern überrollt, plattgewalzt von einer Dampfwalze aus jahrelang gesammeltem know-how und erkennt daher:: ... das Formular ist ganz in Ordnung - da gibt es keinerlei arglistige Täuschung....

Obwohl diese Art Formular bereits wettbewerbsrechtlich mehrfach verboten wurde - obwohl es massenweise anderslautende Urteile zu gleichartigen Formularen gibt.

Aber das wusste wohl unser "Jemand" nicht. Und sein Anwalt aus Pirmasens wohl auch nicht.
Oder haben die beiden es nur vergessen, beim Richter vorzutragen? Zu dumm.

"Jemand" kriegt kalte Füße

Na, es gibt ja noch eine zweite Chance, Widerspruch gegen dieses Urteil.- Widerspruch? Nein, nein, der "jemand" hat kalte Füße bekommen, der will nicht mehr. Das Urteil wird also rechtskräftig.

Da fragt sich doch: Jemand, der so leicht kalte Füße bekommt macht eine so mutige Klage?
Eine Anfechtungserklärung wegen arglistiger Täuschung hätte für einen Zauderer erst einmal völlig genügt.
Eine Feststellungsklage - das macht man doch erst, wenn die Gegenseite nicht locker lässt - nach einer Anfechtungserklärung.
Und nach einer Strafanzeige. Oder aus Überzeugung.
Und vor allem macht man eine Feststellungsklage mit einem Anwalt, der sich auskennt - denn bei einer Klage trägt der Kläger die Beweislast - da ist erhebliches Wissen in der Sache nötig.

Soso, dann kriegt man also kalte Füße. Und das auch noch, obwohl inzwischen eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt ? Die Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs stammt vom April 2007 - Das AG Urteil stammt vom 21. März 2007

Bleibt nur noch die Frage: Wem hat diese merkwürdig dillettantische Aktion genutzt.


Zufällig läuft ja während dieses Pirmasenser Verfahrens auch der Strafrechtsprozess.
In diesem strafrechtlichen Verfahren gehen gerade den Herrn Dr. Ernestus und Coll., welche den Betrüger Herbert Rossa vertreten, (siehe Anm 1) die Argumente aus.
Was könnte ihnen da gelegener kommen, als das Urteil eines Amtsrichters, der unter dem Druck der täglichen Geschäfte die ganze Kiste nicht durchschaut und im Fazit sagt: ... ein Betrug liegt nicht vor ...
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(Anm 1): "Betrüger" wird hier im umgangssprachlichen Sinn benutzt - eine entsprechende strafrechtliche Würdigung hat zwar bereits stattgefunden - ist aber noch nicht rechtskräftig, da Widerspruch eingelegt wurde - Stand Juni 2007

Folgendes Statement eines Lesers erreichte uns im Juni 2007, kurz nach Veröffentlichung dieses Beitrags

mehr zum Thema (externe Links)
http://www.shopblogger.de/blog/archives/3623-Son-Branchenbuch.html http://www.beepworld.de/members65/rechtsanwaltalexanderthamm/obb-onlinebranchenbuch
http://www.mittelstandsblog.de/2006/09/ihk_warnt_vor_a.html
http://www.haustechnikdialog.de/forum.asp?thema=44559
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