| M.F.Ginsel schreibt |
für mich hatte sich die Angelegenheit nach nur einem Telefonat
mit dem Geschäftsführer der Firma erledigt gehabt. Nachdem
ich Ihn aufklärte unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag
zu stande kommt ( zwei gleichgelagerte Willenserklärungen), und ich nicht Willens war diese angebotene Leistung zu diesem Preis
in Anspruch zu nehmen, außerdem mit rechtlichen Schritten drohte,
trat besagte Firma von Vertrag zurück. Allerdings erhielt ich
wieder dasselbe Angebot, jedoch diesmal aus Ingolstadt |
| K.
G. Bannach schreibt |
| Der Bereich Wucher wird noch dadurch verstärkt, dass dieses "seriöse" Unternehmen,
für die gleichen "Leistungen", jetzt Rechnungen über 1652,68
DM verschickt. Uwe Raeder vorher weniger als die Hälfte - was auch noch
Wucher war) |
| FRANK
GOSSNER hat folgendes herausgefunden |
In den Online Formularen, die diese gern als "Vertrag" bezeichnen,
wird kein Widerrufsrecht eingeräumt. In dem Fall tritt das FernAbsG in
Kraft. genauere Informationen unter: www.fernabsatzgesetz.de
Als Fernabsatz wird nicht nur der Verkauf per Internet, sondern auch jede andere
Art von Fernkommunikation wie Briefversand,
Katalogversand, Telefonmarketing, Videotext, Telefax und Teleshopping verstanden.
Der Verbraucher hat ein Widerrufsrecht nach § 3 FernAbsG
iVm §§ 361a, b BGB. Die Erklärung des Verbrauchers,
mit der
er einen Fernabsatzvertrag schließt, wird erst wirksam, wenn sie nicht
binnen einer Frist von 2 Wochen widerrufen wird. Für
die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf muss also nicht mit Fristablauf beim
Vertragspartner eingehen. Eine bestimmte Form ist für diese Erklärung
nicht vorgesehen. Es sollte jedoch darauf geachtet
werden, dass die Absendung des Widerrufs bewiesen werden kann. |
| RA Reschke meint, man muss überprüfen |
"...ob
es (das Fernabsatz Gesetz) im Einzelfall auch anwendbar ist. Dies ist
eben dann nicht der Fall, wenn die Verbrauchereigenschaft des Vertragspartners
zu verneinen ist." |
| Ich als Nicht Anwalt frage mich aber, wieso ein Gewerbetreibender keinen Verbraucherschutz
genießen soll. Ist er denn kein Verbraucher? Gilt denn nicht mehr "Gleiches
Recht für alle" ? Außerdem hat selbst das so negativ eingestellte
OLG Düsseldorf festgestellt, dass "...rechtlich auf den durchschnittlich
informierten... Durchschnittsverbraucher abzustellen sei..." |
| Kilian
Guido schreibt |
| Storniert habe ich wegen fehlendem Hinweis auf ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht. |
Seit
meiner e-mail info Aktion wurden die e-mail Daten aus den Online Datenbanken
gelöscht. Die Löschung der e-mail Daten im www.firmenanzeiger.de
und im www.online-gewerbedaten.de bedeutet: Sie können die Zahlung
wegen Nichterfüllung verweigern - schließlich müssen
Ihre Daten so veröffentlicht werden, wie Sie es im Formular ausgefüllt
und unterschrieben haben. Fordern Sie Nachbesserung mit Fristsetzung.
Auch sonstige Mängel, wie falsche Rechtschreibung oder faylsche
Adresse gehören in diese Abteilung. 3. 8.: Inzwischen gibt es zwar
wieder e-mail Adressen, sie lassen sichaber z.B. im Explorer aber nicht
kopieren, Ihr Nutzwert ist so gleich Null - wenn man draufklickt muss man
die e-mail Adresse per Hand in das e-mail Formular schreiben - sowas
unprofessionelles für wieviel tausen Mark ? Da gilt immer noch die "Nichterfüllung" einer
Werkleistung. |
| Rainer
Lloff schreibt |
... Ich werde vertreten von RA. Dr. Jürgen Rodegra in Berlin-Mitte, Friedrichstr.60,
Tel.: 203 99 52-0.
... Interessanterweise wollten sie mir von der ürsprünglichen Forderungssumme
mit einem Betrag von 500,-DM außergerichtlich entgegenkommen, weil ich
dem Online-Verlag entgegnete als Nicht-Kaufmann ein Rücktrittsrecht in
Anspruch nehmen zu können. Meine Adresse haben sie aus dem Berliner
Telefonbuch entnommen, in dem ich als Dipl. Designer für Informationsgrafik
aufgeführt aber in Anstellung tätig bin... |
|
| Pflichtangaben
auf dem "Geschäftsbrief" fehlen |
Lt. dem Handelsrechtformgesetz (HrefG) vom 22.06.98 müssen zwingend folgende
Kommunikationsangaben auf einem Geschäftsbrief angegeben sein:
1. Gesellschaft
2. Rechtsform
3. Ort der Handelsniederlassung
4. Registriergericht
5. Registriernummer
Ok, die Gesellschaft und
der Ort sind angegeben, der Rest fehlt! Weder der Antrag, noch die
Rechnung sind somit offizielle Geschäftsbriefe. Also = Storno! |