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Der neueste Trick des Adressbuchbetrügers Tristan Holik

Tristan Holik hat eine neue Masche ausbaldowert, die für Betroffene seiner Unterschriftenerschleichungen äußerst gefährlich ist. Aber nicht nur für diese.
Selbst wenn Sie gar keine Unterschrift geleistet haben, den angeblichen Vertrag nie gesehen haben, selbst wenn sie ihn vorsorglich angefochten haben (was man immer tun sollte, so absurd auch die Forderung erscheinen mag) - kann Holik sie noch hereinlegen.

Daher muss unbedingt schnell reagiert werden. Den Kopf in den Sand stecken bedeutet hier: Zahlen, zahlen, zahlen.

Die Holik Methode: Der Schiedsrichter-Trick als perfekte Selbstjustiz für dubiose Geschäfte

Holiks neueste Masche ist schon fast eine Eulenspiegelei. Sie führt die Justiz auf eine Weise vor, die man kaum für möglich gehalten hätte.

Und das geht so:
Nehmen wir an,. Sie sind der betroffene Gewerbetreibende. Sie werden also von Holik angeschrieben - mit der Behauptung, Sie hätten einen Vertrag unterschrieben und sollen endlich zahlen. Sie schrieben zurück, Sie wüssten von nichts, hätten nie etwas unterschrieben und wollen nun den angeblichen "Vertrag" sehen.
Außerdem wird von Ihnen "vorsorglich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" der Vertrag angefochten.
Was haben Se bis hierher schon falsch gemacht? Sie hätten auch noch vorsorglich wegen Irrtums anfechten müssen und außerdem vorsorglich kündigen sollen.
Aber das hätte Ihnen bei dieser Masche auch nichts genützt:

Herr Holik kichert wahrscheinlich leise und denkt nicht daran, Ihnen den "Vertrag" zu schicken. Stattdessen wendet er sich an ein tschechisches Schiedsgericht.

Schiedsgerichte kann jeder Geschäftsmann gründen. Es handelt sich um ganz normale Dienstleistungsfirmen. Man braucht von Recht und Gesetz keine Ahnung zu haben. Durch ein internationales Abkommen gilt, dass Schiedgerichte in Verträgen als Schlichter benannt werden dürfen - und ihre Entscheidung bindend ist. Und genau das hat Holik auf der Rückseite seiner Formulare gut versteckt getan.

Statt eine Vertragskopie zu erhalten, kriegen sie von Holik nun einen Brief. Er schreibt, er werde seine Forderung nunmehr "...beim vereinbarten Schiedsgericht Rozhodování spor s.r.o....."  einklagen.

Er tut so, als handele es sich um ein Gericht.... aber das Anhängsel "... s.r.o." ist das gleiche, was bei uns eine GmbH ist.

Sie kümmern sich nicht drum - sie haben sich ja durch die Anfechtung abgesichert und was geht Sie ein Vertrag an, den sie gar nicht kennen.
Roter Alarm - hier ist wahrscheinlich Ihre letzte Chance, die Lawine aufzuhalten. Sie müssen sofort eine Feststellungsklage einreichen SOFORT.

Sonst geht es so weiter: Ihnen schreibt ein Herr XYZ aus der Tschechei, der sich als Schiedsrichter vorstellt und Sie auffordert, Stellung zu nehmen. Er bietet Ihnen eine ganz kurze Frist. Ob Sie Stellung nehmen oder nicht - er wird entscheiden, dass Sie zahlen müssen.

Wenn Sie dann nicht zahlen, reicht Herr Holik in Deutschland eine Klage ein. Er lässt einfach gerichtlich feststellen, dass der Schiedsspruch aus der Tschechei bindend ist. Dass er "vollstreckbar" ist. Das Gericht entscheidet dann nicht mehr über die Gültigkeit des Vertrags, sondern über die Gültigkeit des Schiedsspruchs. Und der ist nur dann ungültig, wenn gegen grundlegende internationale Rechte verstoßen wird.

Klappe zu, Affe tot. Aufgrund internationaler Vereinbarungen muss das Gericht den Schiedsspruch anerkennen. Jetzt auf einmal hat Herr Holik auch eine Kopie des Vertrages. Auf der Rückseite steht tatsächlich irgendwo, dass ein Schiedsgericht vereinbart wurde. Die Vorderseite des Vertrags, die scheinbare Kostenlosigkeit, die Wehrlosigkeit es Adressengrabs, die wirksame Anfechtung - all das spielt jetzt keine Rolle mehr.

Sie glauben das nicht ? Fragen Sie Herrn Rechtsanwalt Thamm - der hat grad so einen Fall.

Und hier die Dokumente

Als Schiedsrichter schreibt ein gewisser Mag. Ales Zapletal mit Sitz in Za Drahou 1319, 78861 Bystrice pod Hostynem Tschechische Republik.

Im Internet liest man, es handele sich um eine Consulting-Firma.
http://www.hbi.cz/en/firmy/rozhodovani-sporu-sro-brno-stred-CZ27730514.html

Mgr. Aleš Zapletal  ist scheinbar ein Rechtsanwalt, der für die Kanzlei Glatzová & Co. arbeitet.
http://www.glatzova.biz/en/en/ales-zapletal-appointed-as-a-new-member-of-the-team-c99

Oder gibt es mehrere Anwälte gleichen Namens ?
Siehe: http://www.firmy.cz/detail/2425217-mgr-ales-zapletal-advokat-bystrice-pod-hostynem.html

Jedenfalls ist nicht zu erkennen, dass es sich um eine offizielle juristische Stelle handelt. Dieser Anwalt - der also von einer privaten Consulting Firma als Schiedsrichter beauftragt worden war - schrieb nun an das Holik-Opfer einen Brief und forderte es auf, binnen 15 Tagen Stellung zu nehmen.

Das Holik Opfer hielt dieses Schreiben für einen weiteren Einschüchterungsversuch und reagierte nicht mehr.
Als nächstes "verurteilte" der von Holiks Consulting Firma beauftragte Anwalt in seiner Rolle als Schiedsrichter das Opfer zur Zahlung.

Die Tschechei als Rückzugsgebiet für Betrüger

Nachdem Tristan Holik mit seinen Betrügereien aus Österreich  vertrieben wurde, (Mehr zur Firmengeschichte) hat er sich in der Tschechei niedergelassen. Schon andere Firmen aus der Branche haben sich hierher erfolgreich zurückgezogen.

Das hat viele Vorteile. Nicht nur die Sprachbarriere nutzt Holik (Welcher Deutsche kann schon Tschechisch - wer kann sich in der Tschechei sachkundig machen?)
Auch die besonders "eigenständige" tschechische Justiz hat er sich Holik mit all ihren Möglichkeiten zunutze gemacht.

Kölner OLG bestätigt den Schiedsrichter Trick

Der Betroffene in unserem Musterfall zahlte immer noch nicht. Also wandte sich Herr Holik an das Kölner Gericht mit dem Antrag, "die Schiedssprüche des Schiedsrichters Mag. Ales Zapletal für vollstreckbar" zu erklären.

OLG Köln: Tschechisches Recht gilt auch in Deutschland

Das Kölner Gericht erklärt zunächst, dass es darum geht, ob der Schiedsrichterspruch auch in Deutschland Gültigkeit hat und bejaht das.
Der Betroffene hatte einen Vertrag unterzeichnet, auf dessen Rückseite das Schiedsgericht in den AGB vereinbart wurde. Diese Vereinbarung ist gültig.
Damit erklärt das Gericht zugleich, das Formular sei eine gültige Vereinbarung.

Köln führt im einzelnen aus: Die Gültigkeit eines tschechischen Schiedspruchs richtet sich nach tschechischem Recht.
Der Betroffene hätte sich in Köln nur damit verteidigen können, dass er nachweist, dass auch nach tschechischem Recht der Schiedsspruch ungültig gewesen wäre.

Das Gericht wörtlich:
".. Die dernach abgeschlossene Schiedsvereinbarung ist als rechtsgültig anzusehen. Die Antragsgegnerin hat nicht aufgezeigt, dass nach dem maßgeblichen tschechischen Recht Unwirksamkeit oder Nichtigkeitsgründe vorliegen..." (Seite 8)
 
OLG Köln: Versteckte Preisangaben im Fliesstext sind nicht überraschend und daher bindend

Aber dann geht das Kölner Gericht noch weiter - und erklärt, der Vertrag sei im übrigen in Ordnung. Das Gericht tut dies, wohl um die Brisanz des Vorgangs zu entschärfen.
Denn auch das ist wohl dem Gericht klar geworden: Mit der "Methode Holik" kann ja jeder noch so dubiose Vertrag per "privatem" Schiedsspruch zu einem gültigen Vertrag gemacht werden.
Das perfide dabei: Dieses Gericht ist von der Kompetenz her natürlich nicht mit einem Handelsgericht vergleichbar - es kennt sich im internationalen Schiedsrecht aus:

Und urteilt daher wie schon lange kein Gericht mehr. Obwohl vergleichbare Trickformulare wie das Henghuber Formular von höchsten deutschen Gerichten längst als arglistig täuschend und / oder irreführend erkannt wurden, weil der Preis nicht dort genannt wird, wo das Kreuzchen gesetzt werden soll - sondern versteckt in einem Fliesstext an anderem Ort - meint das OLG Köln:

"... weil die Antragstellerin die Antragsgegnerin nicht arglistig getäuscht hat. ... Daraus, dass die weiteren Eintragungsvarianten mit einem Mehrpreis ausgewiesen waren, ergab sich konkludent, dass für die Standardeintragung ein Grundpreis anfiel. Dieser wurde sodann im nachfolgenden Fließtext auf 1.238,00 EUR netto beziffert..."

Konkludent! Die Kostenpflichtigkeit einer Vereinbarung muss nicht vom Vetragspartner deutlich angegeben werden - sondern kann "konkludent" versteckt werden? Diese absurde Forderung eines Gerichts, dass der Empfänger eines Formulars durch Schlussfolgerung aus Bemerkungen an anderem Ort schließen soll, dass er eine kostenpflichtige Vereinbarung unterschreibt, widerspricht der inzwischen üblichen Rechtsprechung (siehe Henghuber-Formulare, siehe Urteilsliste).

Klappe zu, Affe tot

Zusammenfassend muss gesagt werden, dass hier das Opfer wohl die falsche Taktik eingeschlagen hat.
Der Betroffene hätte sich viel größere Mühe geben müssen, die Grundlage des ganzen Vorgangs - das Trickformular - als irreführend und arglistig täuschend  vorzuführen. Dann hätte sich das Gericht vielleicht nicht so leicht auf die reine Schiedsspruch-Legalität gestützt. Denn wenn das Gericht gesagt hätte, es gibt keinen Vertrag - dann wäre wohlmöglich der Schiedsspruch ungültig, weil auf "falschen Tatsachen" beruhend.

Wenn ein Gericht erst einmal glaubt, das Opfer sei gar nicht irregeführt worden, dann hat man auch in den anderen Rechtspunkten schlechte Karten.

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