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Urteilssammlung Tschechien
Prozesse, in denen Adressbuchfirmen verloren haben
Juni 2010
Das tschechische Parlament und der tschechische Präsident haben der Novelle des Handelsgesetzbuches Nr. 513/1991 Slg. zugestimmt. Die Änderungen treten am 01. Juli 2010 in Kraft.
Unter § 46 Absatz 5 wird dabei konkret auf Adressbuch-, Telefon- und andere Verzeichnisse eingegangen.
Ab 01. Juli 2010 müssen die Vertragsbedingungen bei Angebotsschreiben deutlich erkennbar sein. Selbst wenn bei einem Angebot nur gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 44-52) verstoßen wird, ist der Vertragsabschluss insgesamt null und nichtig. (Dokument)
EU-weit ist dieses Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb damit einzigartig und beispielhaft.
Sollten Sie dennoch einen erfahrenen tschechischen Anwalt benötigen, klicken Sie hier
TIPP: Um einer Klage im Ausland zu entgehen, sollten Sie rechtzeitig eine Feststellungsklage in Deutschland anstrengen. Mehr Info
Siehe auch "Der Trick mit dem ausländischen Gerichtsstand"
März 2010
Neuerdings bezieht sich die "Inkassofirma" Feigenbaum & Stern Ltd. aus Hongkong auf ein Urteil, das von der schweizer Adressbuchfirma Intercable Verlag AG am Landgericht Prag erstritten wurde. In diesem Urteil wurde der vom Adressbuchbetrug betroffene Kunde zur Zahlung verurteilt.

...weisen wir darauf hin, dass ... Prag, Tschechische Republik als Gerichtsstand vereinbart wurde...
Das sodann für diese Angelegenheit zuständige Landgericht Prag 1 führte bereits in der Sache 8 C 78/2005 mit Rechtskraft am 17.07.2008 aus:

Die Vorderseite enthält dabei die Bedingungen der Insertion, und zwar gegen Entgelt, seine Dauer sowie auch die Bedingungen seiner Kündigung. Der Beklagte wusste bei der Unterzeichnung der Urkunde, unter welchen Bedingungen er ihn abschließt. Sofern der Vertreter des Beklagten den Text des Angebotes nicht ordentlich gelesen hat und es unterzeichnete, wurde er durch die Handlung des Klägers nicht irregeführt (...) ..... Zwischen den Teilnehmern wurde ein gültiger Vertrag abgeschlossen...."

Es fanden in Tschechien allerdings auch Prozesse statt, die von beklagten tschechischen Intercable-"Kunden" gewonnen wurden:

Gericht Aktenzeichen Entscheidung
Kreisgericht Hradec Králové 36 Cm 130/2005-117 Intercable Verlag AG verklagt B.... s.r.o. wegen angeblicher Rufschädigung. Das Gericht weist die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass es sich bei den Geschäften der Klägerin um unlauteren Wettbewerb handelt.
Bezirksgericht Klatovy 4C 163/2006-284 Intercable Verlag AG hat keinen Anspruch auf Zahlung
Bezirksgericht Prag 7 5 C 153/2005 Klage der Intercable Verlag AG wurde  abgewiesen - Intercable geht in Berufung
Stadtgericht in Prag 18 Co 538/2006 Urteil des Bezirksgerichtes Prag 7 Aktenzeichen  5 C 153/2005 wurde bestätigt - die beklagte Firma muss nicht bezahlen, das Urteil ist rechtskräftig
Bezirksgericht Prag 7 25 C 233/2005 Klage der Intercable Verlag AG wurde abgewiesen - Intercable geht in Berufung
Stadtgericht in Prag 19 Co 264/2007  Urteil des Bezirksgerichtes Prag 7 Aktenzeichen 25 C 233/2005 wurde bestätigt d.h. die beklagte Firma muss nicht bezahlen - Urteil rechtskräftig
Bezirksgericht Vyskov  7 C 330/2006 Klage der Intercable Verlag AG wurde abgewiesen - Intercable geht in Berufung
Bezirksgericht Banska Bystrica 61 Cb 94/2006 Klage der Intercable Verlag AG wurde abgewiesen - Intercable geht in Berufung
Kreisgericht Banska Bystrica  43 Cob 205/2008  Urteil des Bezirksgerichtes Prag 7 wurde bestätigt, d.h. die beklagte Firma muss nicht bezahlen - das Urteil ist rechtskräftig
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